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Vorraussetzungen für eine Abmahnung?

M
Majue
Jan 2018 bearbeitet

Unter welchen Voraussetzungen darf ein AG eine Abmahnung gegen einen MA aussprechen?

Hier der konkrete Fall:

  • der MA soll seinen Verpflichtungen (wechseln der Datensicherungsbänder) regelmäßig nicht nachgekommen sein
  • der AG/Vorgesetzte hat noch nie mit dem MA darüber gesprochen
  • alle aufgeführten Vorfälle sind alle während Urlaub/Krankheit/Gleitzeit/Außenterminen des MA aufgetreten
  • eine offizielle Vertretungsregelung gibt es nicht
  • die Kollegen, die die Vertretung übernehmen sollten, waren z. T. "vergesslich"

Meiner Meinung nach kann hier garnicht abgemahnt werden, da sämtliche Voraussetzungen für eine Abmahnung fehlen.

Wie seht Ihr das?

Gruß Jürgen

4.85307

Community-Antworten (7)

M
Matu

05.03.2007 um 12:02 Uhr

Majue, wenn der MA während dieser Vorfälle nicht im Unternehmen war, kann er dafür auch nicht abgemahnt werden. Der AN hat einen Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung. Die Abmahnung wird auf falsche Tatsachenbe- hauptungen gestützt. Für einen Rücknahmeanspruch reicht es aus, wenn es sich nur teilweise um unzutreffende Behauptungen handelt.

Gruß Matu

K
kandesbutzler

05.03.2007 um 15:03 Uhr

warum gegen eine Abmahung vorgehen die sowieso nicht haltbar ist !

Gegenbeweise sammeln und aufschreiben.

Sollte es zu einerKündigung durch den AG kommen - fallen die auf die Nase wenn die eine solche Abmahung als Grundlage anbringen.

A
Ali

05.03.2007 um 15:17 Uhr

Erste Schritt würe ich einen Gegendarstellung in Schriftform verfassen. Um aber im sicheren Bereich zu sein, würde ich unter Wahrung von Fristen beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen.

M
Majue

05.03.2007 um 15:27 Uhr

Vielen Dank Euch allen,

bisher ist die Abmahnung nur angedroht, aber noch nicht ausgesprochen worden. Falls dies geschieht, wird mit Sicherheit dagegen vorgegangen werden!

W
w-j-l

05.03.2007 um 15:41 Uhr

Majue, lies Dich doch mal unter dem Such-Stichwort "Abmahnung" durch ältere Beiträge im Forum. Da bekommst Du weitgehend bessere Auskünfte, als bisher hier auf Deine Frage.

P
peters

05.03.2007 um 16:11 Uhr

Majue,

eine Abmahnung muss konkrete Fakten enthalten, also Datum, Uhrzeit usw.

Auf diese Abmahnung wäre ich gespannt, die da lautet: "Herr X hat am xx.xx.xx versäumt, während seines Urlaubs die Datensicherungsbänder zu wechseln".

P
PhilCollins

06.03.2007 um 18:05 Uhr

Warum sollte man gegen eine Abmahnung vorgehen? Egal wie bescheuert der Grund auch ist.Stehen lassen. In einem Arbeitsgerichtlichen Verfahren wird die dann sowie so geprüft. Und wenn der AG mit der Abmahnung Recht hat,und vor Gericht dieser stattgegeben wird? Tolle Steilvorlage dann für den AG. Nochmal die selbe Geschichte und der AN ist raus.

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