Benachteiligung eines BR-Mitglieds
Hallo, Bei uns stehen gerade mehrere Vertragsausläufe an und so mit auch bei eines BR-Mitglieds. Sie war weder Krank, noch hat sie sich sonstiges zu Schulden kommen lassen. Auch war sie immer zuverlässig und fair. Unser AG verweigert jede zusammenarbeit und nutzt die Ausläufe um uns nach einander los zu werden. Hätte der AG wie vorgeschrieben die Entscheidung, wer bleibt und wer gehen muss, an Hand der Feedback anderer Manager getroffen, wäre sie zu 100% geblieben. Doch unser AG blockt jeden Versuch auf eine Stellungsnahme ab. Wie können wir vorgehen und beweisen dass sie aufgrund ihrer Stellung im BR gehen muss?
Community-Antworten (5)
20.12.2018 um 20:57 Uhr
ich würde sagen ... leider gar nicht. Sie kann natürlich klagen ... ob das was bringt ?
20.12.2018 um 23:30 Uhr
Nicht ihr müsst beweisen das die Kollegin wegen ihrer BR Tätigkeit gehen muss. Der Arbeitgeber muss beweisen das es nicht so ist, wenn es zu einem Prozess kommt. Also muss die Kollegin beim Arbeitsgericht klagen. Die Erfolgschancen dürften in der Tat aber nicht allzu groß sein.
21.12.2018 um 00:05 Uhr
"Der Arbeitgeber muss beweisen das es nicht so ist, wenn es zu einem Prozess kommt."
Das halte ich für eine völlig falsche Aussage.
21.12.2018 um 12:01 Uhr
Naja, völlig falsch ist diese Aussage nicht, aber eben auch nicht richtig.
Wir sind hier in einem arbeitsrechtlichen Verfahren und nicht im Strafrecht. Hier gibt es eine abgestufte Beweislast. Der Arbeitnehmer muss zumindest Indizien dafür vorbringen dass er hier wegen seines Amtes benachteiligt wird. Der Arbeitgeber hat dann Beweis anzutreten dass dem nicht so ist.
Beispiel: Der Arbeitnehmer führt ann, dass alle anderen Befrsiteten übernommen wurden, nur er als BRM nicht. Der Arbeitgeber erwidert, z.B. dass die so nicht stimmt, sondern nur ca. 50% überniommen wurden und diese alle in der Produktion, aber keiner in der Verwaltung in der auch der Kläger ist, oder aber er holt einen Ordner mit Kundenbeschwerden über den Kläger heraus und zeigt auf dass die Nichtverlängerung mit dem inakzeptablen Verhalten Kunden gegenüber begründet ist.
21.12.2018 um 13:17 Uhr
Vielleicht hilft das hier weiter :
Schützt die Wahl zum Betriebsrat vor dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags?
Gemäß § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dürfen Mitglieder des Betriebsrates nicht "wegen ihrer Tätigkeit" benachteiligt werden. Eine verbotene Benachteiligung liegt vor, wenn Betriebsratsmitglieder im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern schlechter gestellt werden, weil sie im Betriebsrat aktiv sind.
Das Benachteiligungsverbot ist eine wichtige Gesetzesvorschrift. Denn dahinter steht Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG. Diese Vorschrift lautet:
„Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Arbeitnehmervertreter bei der Ausübung ihrer Funktion einen ausreichenden Schutz und ausreichende Sicherheiten genießen, die es ihnen ermöglichen, die ihnen übertragenen Aufgaben in angemessener Weise wahrzunehmen.“
Möglicherweise folgt aus § 78 Satz 2 BetrVG in Verbindung mit Art.7 der Richtlinie 2002/14/EG ein Anspruch auf Übernahme von befristet beschäftigten Betriebsräten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Immerhin sieht das BetrVG einen solchen Übernahmeanspruch für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vor: JAV-Mitglieder können gemäß § 78a BetrVG vom Ausbilder verlangen, in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, und wenn sie das tun, wird kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet. Dann liegt der Ball beim Arbeitgeber: Wenn er meint, ihm sei ein Arbeitsverhältnis mit dem Ex-JAV-Mitglied nicht zuzumuten, muss er vor Gericht ziehen und versuchen, den ihm aufgezwungenen Arbeitnehmer herauszuklagen.
Vor diesem Hintergrund kann man argumentieren, dass befristet beschäftigten Betriebsratsmitgliedern ebenfalls ein Übernahmeanspruch zugestanden werden muss, um die Schutzverpflichtung aus Art.7 der Richtlinie 2002/14/EG in deutsches Recht umzusetzen.
Quelle :
Entfristungsanspruch für den Betriebsrat? - HENSCHE Arbeitsrecht https://www.hensche.de › Arbeitsrecht aktuell › Arbeitsrecht 2014
Verwandte Themen
Benachteiligung bei variabler Vergütung eines BR-Mitglieds
ÄlterWir sind ein Dienstleistungsunternehmen mit einem Bonussystem (variabler Gehaltsanteil), welches die Mitarbeiter an Kundenprojekte vermietet/verkauft. Der Bonus ist gekoppelt an den vom Mitarbeiter g
Benachteiligung eines BR- Mitglieds ?
ÄlterFolgender Sachverhalt : Betriebsrat hat nach Durchsicht der Lohnlisten festgestellt, daß in einer Abteilung lt Tarifvertrag die Mitarbeiter (4)eine Stufe zu niedrig eingruppiert sind. Auch ein BR g
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
§78 Benachteiligung von BRM - wie eine Benachteiligung eines BRM im Zusammenhang mit leistungsbezogener Vergütung/Prämienzahlungen beweisen?
Älterwie beweisse ich eine benachteiligung eines BRM im zusammenhang mit leistungsbezogener vergütung/prämienzahlungen? ..ist es richtig, dass beurteilungen von BRM in keiner form inhalte berücksichtigen d