W.A.F. LogoSeminare

Abwahl des Betriesbrates - wie?

B
bubu777
Jan 2018 bearbeitet

wie kann ein Betriebsrat abgewählt werden. abstimmung unter mitarbeitern hat ergeben ,dass 95% der Belegschaft die Abwahl unterstützen ,da der Betriebsrat ( 2 von 3 Mitgleidern) nur noch Ihre persönlichen Vorteile suchen

4.27806

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

05.03.2007 um 10:09 Uhr

@bubu777, Betriebsverfassungsgesetz, § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten

(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

Da muss sich euer Betriebsrat aber gewaltige Schnitzer geleistet haben, damit ihr bei Gericht "grobe Verletzungen" nachweisen könnt..... Habt ihr die Bösewichte mal auf einer Betriebsversammlung auf eure Bedenken angesprochen?

K
kandesbutzler

05.03.2007 um 15:24 Uhr

große schnitzer = abwahl

naja - schade das dies in der politik nicht geht

aber dann wären wir ja seit 50 jahren praktisch führunglos

W
w-j-l

05.03.2007 um 15:27 Uhr

"große schnitzer = abwahl"

was will er uns damit sagen?

K
Kölner

05.03.2007 um 20:25 Uhr

@Mona-Lisa Standard Heini?

M
Mona-Lisa

06.03.2007 um 00:16 Uhr

@Kölner, grrrrrrrrrrr....! :-))

W
Waschbär

06.03.2007 um 09:22 Uhr

bubu777,

vergesse es ! nur weil angeblich 95% der MA´s der Meinung sind ? Frage wer hat die Abfrage Gestartet ?

Ihre Antwort