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Kündigung Ersatzmitglied

O
Olla
Jan 2019 bearbeitet

Hallo

Folgendes. Ein Ersatzmitglied wurde zur Sitzung geladen. In dieser Sitzung ging es unter anderem um seine Kündigung nach 102. Da die Unterlagen nicht vollständig waren, ging sie zurück an den AG. Morgen müssen wir über die Kündigung erneut entscheiden. Müsste er wenn nach 103 gekündigt bekommen? Was würdet ihr tun?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

20.12.2018 um 17:11 Uhr

https://www.brwahl.de/de/betriebsrat-werden/kuendigungsschutz-betriebsratswahl

ziemlich weit unten. Was ich tun würde ? Meine Arbeit als BRM machen, aber den AG nicht auf Fehler aufmerksam machen.

S
Schlawutzel

22.12.2018 um 19:00 Uhr

Ab dem Moment wo ein Ersatzmitglied nachrückt, weil ein "ordentliches" Mitglied verhindert ist und das Ersatzmitglied als Betriebsrat tätig wird (z.B. BR Gremiumssitzung) hat dieses einen Kündigungsschutz von einem Jahr.

Bei der Anhörung gar nichts zu machen hätte zur Folge, dass stillschweigend zugestimmt wird und die Kündigung gegenüber dem Ersatzmitglied ausgesprochen wird. Dann ist sie faktisch in der Welt. Dann muss dieses Ersatzmitglied innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dann muss es auf die Güteverhandlung vor Gericht warten, da gehen wieder Wochen ins Land.

Um diesen ganzen Stress zu vermeiden, würde ich als Gremium der Kündigung lege artis widersprechen und abwarten, ob die Arbeitgeberseite aufgibt.

P
Pjöööng

23.12.2018 um 14:29 Uhr

Zitat (schlamtuzel); "Bei der Anhörung gar nichts zu machen hätte zur Folge, dass stillschweigend zugestimmt wird "

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