Hallo,
wiederholt ist es vorgekommen, dass unser AG das MBR des BR verletzt hat. So wurden wir u.a. bei Einstellungen "überrumpelt". D.h. es wurden Anhörungsbögen vor Einstellungen eingereicht, obwohl die entsprechenden Leute schon längst im Betrieb ihrer Tätigkeit nachgehen.
Frage: Kann der BR den AG aufgrund solcher "Vergehen" abmahnen ??

MfG
Mischu