Teamleiter im Betriebsrat
Kann ich als Teamleiter der berechtigt ist Mitarbeiterbeurteilungen abzugeben im Betriebsrat tätig sein?
Community-Antworten (29)
03.03.2007 um 20:35 Uhr
Wieso nicht? Kennst Du eine Vorschrift, die das ausschließt?
03.03.2007 um 20:57 Uhr
@Clasche Davon mal abgesehen: Jemand der AN beurteilt, gehört unbedingt ins Gremium - vor allem um eine BR-Arbeit gut leisten zu können!
03.03.2007 um 21:34 Uhr
@Kölner, ich würde dann aber sagen wollen, dass der Teamleiter seine Begabung für Mitarbeiterbeurteilung gaaaaaanz hinten anstellen sollte........
03.03.2007 um 21:57 Uhr
@Mona-Lisa Einspruch! Mitarbeiter werden ständig beurteilt - ich gehe sogar noch weiter - müssen ständig beurteilt werden, damit ein BR überhaupt arbeitsfähig wird/bleibt!
03.03.2007 um 22:08 Uhr
Kölner, versuche gerade Deine Gedanken zu ergründen:
M.E. geht es in der BR Arbeit weniger um Beurteilung der MA als vielmehr um die Beurteilung gesetzlicher und betrieblicher Spielräume zur Verwirklichung der Interessen der AN.
03.03.2007 um 22:57 Uhr
@Lotte Na dann... ...lass Dir mal den Fall eines "Aktiv-Mobbers" durch den Kopf gehen...
03.03.2007 um 23:02 Uhr
Kölner, das kann ich noch nicht, habe voraussichtlich erst nächsten Monat eine FB zum Thema Mobbing... ;-)
03.03.2007 um 23:11 Uhr
@Lotte Was meinst mit Mobbing?
03.03.2007 um 23:15 Uhr
@Kölner Ich bin der Meinung entweder BR oder Team. Jeder hat nämlich seine Lieblinge,oder? Wenn Geschäftsleitung auch Personalchef ist, erst recht oder?
03.03.2007 um 23:16 Uhr
Clasche, meine Antwort bezog sich auf Kölners: "lass Dir mal den Fall eines "Aktiv-Mobbers" durch den Kopf gehen"
03.03.2007 um 23:19 Uhr
Hat mir keiner ne Antwort? Zu wem geh ich, wenn ich Hilfe oder so brauche, wenn alles die gleichen Personen sind.
03.03.2007 um 23:22 Uhr
@Clasche Einen möglichen Interessenskonflikt will Dir sicher keiner absprechen. Aber vielleicht muss die besagte Person schizoide Züge an den Tag legen. Sie könnte dann ganz hilfreich sein.
03.03.2007 um 23:29 Uhr
Wenn der Teamleiter kein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, spricht nichts dagegen.
§ 5 BetrVG
(1) ...... (2) ...... (3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb 1. zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder 2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder 3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
(4) Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer 1. aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder 2. einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder 3. ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder, 4. falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.
03.03.2007 um 23:34 Uhr
@ Heini,
soweit das Gesetz, ...danke.
Bitte noch etwas Persönliches zum Interessenkonflikt.
03.03.2007 um 23:36 Uhr
Heini, klasse wenn die Fragen so sind, dass man jetzt auch schon seine kopierten Antworten (kopiert aus http://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter) nochmal kopieren kann, stimmt's?
03.03.2007 um 23:48 Uhr
Würdet Ihr Intelligenzsbestien von euren Grabenkämpfen um Sterne mal absehen und die Frage des Fragers mal beantworten !!Schämt euch !!!
03.03.2007 um 23:52 Uhr
Bastet, hat der Admin die Sterne verbuddelt?
Die Frage wurde doch nun wirklich schon ausgiebig beantwortet. Was war übrigens Deine Antwort? ;-)
03.03.2007 um 23:54 Uhr
@Lotte, 54960, zu mehr hat's nicht gereicht! :-))
03.03.2007 um 23:59 Uhr
@ Bastet, olle Katzenköpfige,
sone Ägypter gibt es auch???
hmpf!
04.03.2007 um 00:00 Uhr
Bastet,
nicht, dass Du noch zum Opfer Deiner eigenen Kultstätte wirst...
04.03.2007 um 00:05 Uhr
Täuscht euch nicht in der Macht !Die alten Götter ruhen--sie sind aber nicht tot !Wenn die Zeit gekommen ist-werden sie die Ungläubigen strafen !
04.03.2007 um 00:07 Uhr
Bastet, die Frage ist beantwortet, siehe 54956.
04.03.2007 um 00:12 Uhr
Bastet,
Du solltest zwingend über eine Reinkarnation nachdenken... am besten sofort und vor allem an einem anderen Ort!
04.03.2007 um 00:13 Uhr
Danke Heini ,
du bist hier einer der Wenigen auf die Verlass ist ! Wir sollten uns zusammentun gegen diese besserwisserische Brut hier !Auf gute Zusammenarbeit--bis demnächst !
04.03.2007 um 00:22 Uhr
Heini ,
es gibt tolle Seiten im Internet , wo wir uns mal austauschen könnten !
04.03.2007 um 00:31 Uhr
Bastet,
bei Parsimony findest Du mit Sicherheit eine Rubrik, in der Du Dich so richtig wohlfühlen kannst. Ich würde Dir das Forum 67742 empfehlen!
04.03.2007 um 00:35 Uhr
Sachmet,
der Fluch der Umwissenheit hat dich schon getroffen !Mal schauen was noch für Fluche auf dich zukommen !
04.03.2007 um 10:51 Uhr
@Heini Bastet wäre mir ja schon ein wenig peinlich....
04.03.2007 um 14:58 Uhr
Was soll den der Quatsch? Wollte doch nur ne Antwort!
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