Erstellt am 03.03.2007 um 12:58 Uhr von Fayence
stern,
es scheint sich im Fall Eurer selbständigen Mitarbeiter ja nicht um Arbeitnehmer Eures Betriebs zu handeln! Dann haben diese auch NICHTS auf Eurer Betriebsversammlung zu suchen!
Erstellt am 03.03.2007 um 17:09 Uhr von stern
@fayence
es waren früher alles angestellte mitarbeiter, sie haben nach und nach(und auf druck der gesellschaft) in die selbständigkeit gewechselt, allerdings sind alle ausschliesslichkeitsvertreter.
habe ich dich jetzt richtig verstanden, wir müssen sie des raumes verweisen wenn sie zufällig da wären?
ausserdem ist bei uns gerade eine umstrukturierung abgeschlossen, und die "selbständigen" sind ja auch davon betroffen.
lg
Erstellt am 03.03.2007 um 17:33 Uhr von Fayence
stern,
mir ist es ehrlich gesagt schnurzpiepegal, ob Ihr die Kollegen des Raumes verweist oder nicht! Euer AG könnte aber etwas gegen die Anwesenheit haben...
P.S.
"ausschliesslichkeitsvertreter" = "Scheinselbständigkeit" ???? Finde ich in diesem Zusammenhang viel spannender...