Fahrt zum Seminar: Verhältnismässikkeit der gewählten Reiseart
Hallo zusammen, eine Frage zu Reisekosten und notwendig bzw. angemessen:
Seminar ohne Übernachtung, 5 Tage, tägliche Fahrt mit dem Zug.
Tägliche Fahrzeit hin incl. Wartezeit: 1 1/2 h. Tägliche Fahrzeit zurück: 1 1/2 h wenn teilweise der ICE genutzt wird bzw. 2 1/4h mit Regionalbahn.
Die Zeitersparnis mit ICE kommt dadurch, dass dieser als Anschluss direkt erreicht werden kann, auf die Regionalbahn muß 45 min gewartet werden.
Mehrkosten für den ICE: 80 Euro.
Ist die Benutzung des ICE angemessen und verhältnissmäßig? Muß der ArG die 80 Euro mehr also nach §40BetrVG übernehmen?
Danke & Gruß, Hans
Community-Antworten (3)
02.03.2007 um 15:22 Uhr
hans,
mal im Ernst! Nehmt Ihr an irgendeinem Sparwettbewerb teil?
Ich finde es ja schon bemerkenswert, dass Ihr keine Übernachtungskosten verursachen wollt?, aber dann noch über 80 Euro diskutieren zu wollen, ist dann mehr als unangemessen!
Warum stellst Du diese Frage? Zickt Euer AG wg. 80 Euro rum?
02.03.2007 um 23:59 Uhr
Hallo Fayence,
nein, kein Sparwettbewerb, ArG schon eher....
Das BRM möchte nicht übernachten - auch als AN bei Schulungen und immer wenn es sich vermeiden läßt nicht, aus privaten Gründe.
Argumentation des ArG: bei "normalen" AN-Fortbildungen ist er immer Regionalbahn gefahren (keine BV, keine Reisekostenregelung hierzu, TV schweigt sich aus).
Als BRM "genehmigt" er sich plötzlich ICE....
Gruß, Hans
03.03.2007 um 11:59 Uhr
hans,
finden Eure "normalen" AN-Fortbildungen denn auch über einen Zeitraum von 5 Tagen statt? Glaube eher nicht!
Eine tgl. Reisezeit von 3 3/4 Stunden an 5 aufeinander folgenden Tagen würde das BRM vermutlich auch nicht im Rahmen von "normalen" AN-Fortbildungen auf sich nehmen, oder doch?
Den Rest muss das BRM jetzt mit sich selbst ausmachen; ich würde über diese 80 Euro jedenfalls nicht mit meinem AG diskutieren!
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