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Einstellung von schwerbehinderten Menschen bei internen Stellenausschreibungen?

M
miri
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine kirchkliche einrichtung, welche dem öffentl. dienst angegliedert ist.auf eine interne stellenbewerbung haben sich drei bewerber beworben.einer hat eine schwerbehinderung von 50%.Der bewerber mit der schwerbehinderung hat aus beruflicher und fachlicher sicht sogar die bessere qualifikation.der leiter der einrichtung hat sich nicht für den schwerbehinderten menschen entschieden.müssen schwerbehinderte menschen bei gleicher qualifikation bei internen bewerbungen bevorzugt eingestellt werden?

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Community-Antworten (2)

J
Jube

28.02.2007 um 12:13 Uhr

Ja, es sei denn es sprechen massive betriebliche Interessen dagegen. Das wäre ein Fall für die Vertretung der Schwerbehinderten, die habt Ihr doch sicherlich auch, oder?

D
Dana

28.02.2007 um 14:16 Uhr

war denn die sbv an der Auswahl beteiligt? Hat der AG STellung genommen, warum der sb nicht genommen wurde? Was sagt denn der BR dazu, der dieser Einstellung/Umsetzung zustimmen muss. Denn dieser muss prüfen, ob Gesetze usw eingehalten werden, z.B. SGB IX, AGG....

wenn der sb Mitarbeiter sogar noch besser qualifiziert ist, kann ich die Entscheidung für den anderen nicht verstehen. Da muss der BR handeln.

Schau mal in § 81 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 SGB IX, das hilft schon weiter. Ich frage mich, wenn der sbMA für die Stelle besser qualifiziert ist und er die Tätigkeit ausführen kann, ob hier nicht eine Diskriminierung vorliegt!

Viel ERfolg.

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