Wir sind eine kirchkliche einrichtung, welche dem öffentl. dienst angegliedert ist.auf eine interne stellenbewerbung haben sich drei bewerber beworben.einer hat eine schwerbehinderung von 50%.Der bewerber mit der schwerbehinderung hat aus beruflicher und fachlicher sicht sogar die bessere qualifikation.der leiter der einrichtung hat sich nicht für den schwerbehinderten menschen entschieden.müssen schwerbehinderte menschen bei gleicher qualifikation bei internen bewerbungen bevorzugt eingestellt werden?