Erstellt am 28.02.2007 um 11:13 Uhr von Jube
Ja, es sei denn es sprechen massive betriebliche Interessen dagegen.
Das wäre ein Fall für die Vertretung der Schwerbehinderten, die habt Ihr doch sicherlich auch, oder?
Erstellt am 28.02.2007 um 13:16 Uhr von Dana
war denn die sbv an der Auswahl beteiligt? Hat der AG STellung genommen, warum der sb nicht genommen wurde? Was sagt denn der BR dazu, der dieser Einstellung/Umsetzung zustimmen muss. Denn dieser muss prüfen, ob Gesetze usw eingehalten werden, z.B. SGB IX, AGG....
wenn der sb Mitarbeiter sogar noch besser qualifiziert ist, kann ich die Entscheidung für den anderen nicht verstehen. Da muss der BR handeln.
Schau mal in § 81 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 SGB IX, das hilft schon weiter. Ich frage mich, wenn der sbMA für die Stelle besser qualifiziert ist und er die Tätigkeit ausführen kann, ob hier nicht eine Diskriminierung vorliegt!
Viel ERfolg.