Mitglieder im Wahlvorstand - auch aus dem alten Betriebsteil bestellt werden, so lange das Übergangsmandat noch läuft?
Hallo, unser Betrieb wird gespalten (613a, Outsourcing, 50% der Belegschaft), der neue Betriebsteil wählt einen neuen BR. Dürfen Wahlvorstandsmitglieder auch aus dem alten Betriebsteil bestellt werden, so lange das Übergangsmandat noch läuft?
Community-Antworten (1)
27.02.2007 um 14:05 Uhr
Die Frage erübrigt sich nach einem kurzen Blick ins BetrVG. Ich empfehle dazu §16(1) Satz 1.
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