Guten Tag zusammen,
ein Betriebsratsmitglied kann jederzeit und ohne Begründung sein Amt niederlegen. Ist diese Niederlegung wirksam, wenn sie mündlich ausgesprochen wurde? Genügt eine E-Mail? Oder muss es ein handschriftlich unterschriebenes Blatt sein?

Gibt es Formfehler, aufgrund derer man eine Amtsniederlegung rückgängig machen könnte?

Danke und schöne Grüße