Erstellt am 26.02.2007 um 19:16 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallöle !
Ist lt. Betr. VG, an keine Form gebunden. Zeugen wären gut.
Grüssle
Erstellt am 26.02.2007 um 19:26 Uhr von Mona-Lisa
@salsaxl,
wie Alter Betriebsrat schon sagte, ist die Amtsniederlegung an keine Form gebunden.
Entweder gibst du das in einer Betriebsratssitzung bekannt, oder sagst es dem BRV persönlich.
Aber! Es gibt dann kein Zurück mehr!
Erstellt am 26.02.2007 um 19:29 Uhr von SalsaxL
Was bedeutet, Zeugen wären gut?
Und ist eine Amtsniederlegung immer und in jedem Fall unumkehrbar? Gibt es nicht irgendetwas, z.B. extreme Stresssituation, oder einen Formfehler, der eine Niederlegung unwirksam macht?
Unsere Kollegin hat einen Fehler begangen, diesen Eingestanden und die Vertrauensfrage gestellt. Das Vertrauen wurde ihr von allen Betriebsräten ausgesprochen. Danach begann die Inquisition, der die Kollegin lange standgehalten hat. Die Angriffe hörten nicht auf, und die Kollegin - in ihrer Notsituation - stand auf und legte das Amt nieder. 5 Minuten später schrieb sie - immer noch aufgelöst - die Bestätigungsmail. Alle bedauern ihr Ausscheiden, würden das gerne rückgängig machen, doch §26 BetrVG steht dem entgegen. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit? Danke für eure Antworten, der Fall ist arg.
Grüße!
Erstellt am 26.02.2007 um 20:03 Uhr von Mona-Lisa
@Salsaxl,
dann hat deine BR-Kollegin zu schnell geschossen!
Die Bestätigungsmail wäre zwar nicht notwendig gewesen, aber ein Zurück gibt es nicht mehr....
Wow! "...Inquisition..." geht's bei euch zu wie im Mittelalter?
Erstellt am 26.02.2007 um 20:42 Uhr von salsaxl
ja, da irgendwie schon. Die Kollegin meinte (berechtigterweise), dass das ihr gegenüber so ein scharfer Umgang sei, wie er dem GF gegenüber sein sollte - nur, dass ich dort keine traue. Und weg war sie. Ihre Handlung war seltsam klärend, seither ist der BR richtig und und aktiv. Und sie, die sie seit Jahren Überzeugungsarbeit leistete, kann jetzt nicht mehr dabei sein. Das bedauert sie wirklich sehr. Na gut. Ich hatte gehofft, dass es eine Lücke gäbe wie "Rücktritt nicht unterschrieben, deshalb ungültig" oder so.
Danke für die Antworten!
Grüße