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Ersatzmitglied als Stellvertretende Betriebsratvorsitzende - beim einköpfigen BR?

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Tyra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin alleinige Betriebsrätin mit einem Ersatzmitglied als Stellvertreter. Ich habe für meinem Vertreter Betriebsratarbeit bei seinem Vorgesetzen angemeldet. Dieser lehnt ab ihm freizustellen mit der Begründung dass nur ich Betriebsrätin sei. ich möchte ihm gern dabei haben damit er mit allen Sachen vertraut ist um mich bei Abwesenheit auch vertreten zu können.

Darf der AG es ablehnen oder kann ich darauf bestehen ? ich habe leider nichts gefunden. Eine Idee ?

Danke,Tyra

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Community-Antworten (4)

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Fayence

26.02.2007 um 18:52 Uhr

Hallo Tyra,

ein 1köpfiger BR hat KEINEN Stellvertreter! Dein Kollege rückt als Ersatzmitglied nur für die Zeitdauer Deiner Verhinderung nach und ist dann selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten eines ordentlichen BRMs ausgestattet.

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w-j-l

26.02.2007 um 21:47 Uhr

Aber bevor ein Stellvertreter vertretungshalber das Amt bekleidet wäre es doch ganz gut, wenn man ein wenig Zeit hätte, ihn einzuweisen, oder Fayence?

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Tyra

26.02.2007 um 22:32 Uhr

Hallo Fayence, ups, wieder was neues gelernt. Ich dachte das Ersatzmitglied wäre in unserem Fall gleichzeitig der Stellvertreter. wie schon von w-j-l erwähnt, wie soll mein Kollege mich denn Vertreten, wenn er nicht weiss was aktuell in der Firma läuft ? Gibt es da keine Regelungen ? Tyra

F
Fayence

26.02.2007 um 22:50 Uhr

tyra,

BRV und stellvertr. BRV werden und können doch NUR in einem mind. 3köpfigen Gremium gewählt werden! Ihr habt ganz einfach eine Betriebsrätin und ein Ersatzmitglied gewählt.

Worum es mir ging, dass Du Euer Ersatzmitglied nicht einfach so, wie von Dir angedacht, in die BR-Arbeit einbinden kannst!

Was selbstverständlich möglich sein muss, dass Du Euer Ersatzmitglied im Falle einer "geplanten" Verhinderung (z.B. Schulung, Urlaub) über die Dinge informierst, die aktuell zu beachten sind! Das war´s aber auch schon und diese Information würde ich innerhalb von 3 Tagen vor Deiner Verhinderung vornehmen (entspricht dem Zeitraum, den die Rechtsprechung im Sinne des erweiterten Kündigungsschutzes für Ersatzmitglieder vorsieht, die z.B. zu einer BR-Sitzung geladen werden).

Alles andere widerspräche dem eigentlichen Sinne des BetrVG!

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