Ersatzmitglied als Stellvertretende Betriebsratvorsitzende - beim einköpfigen BR?
Hallo zusammen,
ich bin alleinige Betriebsrätin mit einem Ersatzmitglied als Stellvertreter. Ich habe für meinem Vertreter Betriebsratarbeit bei seinem Vorgesetzen angemeldet. Dieser lehnt ab ihm freizustellen mit der Begründung dass nur ich Betriebsrätin sei. ich möchte ihm gern dabei haben damit er mit allen Sachen vertraut ist um mich bei Abwesenheit auch vertreten zu können.
Darf der AG es ablehnen oder kann ich darauf bestehen ? ich habe leider nichts gefunden. Eine Idee ?
Danke,Tyra
Community-Antworten (4)
26.02.2007 um 18:52 Uhr
Hallo Tyra,
ein 1köpfiger BR hat KEINEN Stellvertreter! Dein Kollege rückt als Ersatzmitglied nur für die Zeitdauer Deiner Verhinderung nach und ist dann selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten eines ordentlichen BRMs ausgestattet.
26.02.2007 um 21:47 Uhr
Aber bevor ein Stellvertreter vertretungshalber das Amt bekleidet wäre es doch ganz gut, wenn man ein wenig Zeit hätte, ihn einzuweisen, oder Fayence?
26.02.2007 um 22:32 Uhr
Hallo Fayence, ups, wieder was neues gelernt. Ich dachte das Ersatzmitglied wäre in unserem Fall gleichzeitig der Stellvertreter. wie schon von w-j-l erwähnt, wie soll mein Kollege mich denn Vertreten, wenn er nicht weiss was aktuell in der Firma läuft ? Gibt es da keine Regelungen ? Tyra
26.02.2007 um 22:50 Uhr
tyra,
BRV und stellvertr. BRV werden und können doch NUR in einem mind. 3köpfigen Gremium gewählt werden! Ihr habt ganz einfach eine Betriebsrätin und ein Ersatzmitglied gewählt.
Worum es mir ging, dass Du Euer Ersatzmitglied nicht einfach so, wie von Dir angedacht, in die BR-Arbeit einbinden kannst!
Was selbstverständlich möglich sein muss, dass Du Euer Ersatzmitglied im Falle einer "geplanten" Verhinderung (z.B. Schulung, Urlaub) über die Dinge informierst, die aktuell zu beachten sind! Das war´s aber auch schon und diese Information würde ich innerhalb von 3 Tagen vor Deiner Verhinderung vornehmen (entspricht dem Zeitraum, den die Rechtsprechung im Sinne des erweiterten Kündigungsschutzes für Ersatzmitglieder vorsieht, die z.B. zu einer BR-Sitzung geladen werden).
Alles andere widerspräche dem eigentlichen Sinne des BetrVG!
Verwandte Themen
Email Signatur Betriebsratvorsitzende
ÄlterHallo zusammen, Ich bin bei uns im Betrieb die Vorsitzende und habe letztens in einem Newsletter aufgeschnappt, dass man in seiner Emailsignatur unbedingt seine Funktion als Betriebsratvorsitzende dri
Einköpfiger Betriebsrat tritt zurück - dann Ersatzmitglied ?
Hallo, ich hätte nochmals eine hypothetische Frage zu einem einköpfigen BR. Angenommen, es gibt einen einköpfigen BR und ein Ersatzmitglied, dann würde ja wie ich gelernt habe dieses Ersatzmitglied "a
Betriebsrat Gremium
ÄlterHallo Kollegen, Wir sind ein 7 BR Rat haben eine Vorsitzende und eine stellvertretende Vorsitzende. Leiter ist die stellvertretende Vorsitzende Zeit länger Zeit Krank geschrieben und wird voraussi
Einköpfiger Betriebsrat ohne Ersatzmitglied/Nachrücker - wieder neu wählen?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zum einköpfigen Betriebsrat. Unsere Firma mit weniger als 20 Mitarbeitern hat einen einköpfigen Betriebrat und ein "Ersatzmitglied" gewählt. Bei den Wahlen hatten s
VERLEGUNG DER BR-SITZUNG DURCH DEN AG
ÄlterWir hatten für Freitag, 14.06.2010 um 10.00 Uhr eine BR-Sitzung geplant. Die GL (Geschäftsleitung) wurde rechtzeitig avisiert. Da der Betriebsratvorsitzende krank war und dringende Anfragen bzw. Besch