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VORGEZOGENE NEUWAHLEN?

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Ruth
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich selbst bin im Betriebsrat und wir bestehen derzeit aus 9 Mitgliedern. Nun werden (es wird gemunkelt) uns einige Mitarbeiter verlassen, bzw. unser Unternehmen wird sich aufteilen /verteilen. Einfach erklärt wird es wohl so aussehen, dass ca. 60 - 100 Mitarbeiter nicht mehr zu unserem Unternehmen gehören werden (diese werden aber von einem anderen Unternehmen übernommen). Unsere Frage lautet nun: müssen bei uns Neuwahlen durchgeführt werden oder kann die Vorsitzende einfach die mit den wenigsten Stimmen aus dem Betriebsrat "rauskicken", so dass wir auf 5- 7 Mitglieder kommen? Unsere letzten Wahlen waren im März 2006. Danke im voraus!!!

6.18507

Community-Antworten (7)

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w-j-l

26.02.2007 um 18:17 Uhr

Zunächst mal: Eine nachträgliche Änderung der BR-Größe ist nicht vorgesehen und nicht erlaubt.

Bei 9 BR-Mitgliedern seid ihr jetzt wohl (oder wart es zum Zeitpunkt der Wahl) zwischen 201 und 400 AN. Wie groß ist euer Betrieb jetzt, wie groß wird er danach voraussichtlich sein?

Für die Erforderlichkeit einer Neuwahl müssen beide Bedingungen des §13 (2) Nr.1 BetrVG erfüllt sein, und dies mit Ablauf von 24 Monaten nach der letzten Wahl. Was davor und danach ist, das zählt nicht bzw. nicht mehr.

Wenn ihr also (um mal Deine Zahlen ein bisschen zu dehnen) am Tag der Wahl 201 wart, und 2 Jahre später nur noch 100, dann müßt ihr wählen. Wenn ihr 250 wart (seid) und zum Stichtag auf 150 AN abgesunken seid, dann macht eurer BR ganz normal weiter, und zwar mit 9 Mitgliedern. Und das so lange, bis aus anderen Gründen die Neuwahl erforderlich ist.

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Ruth

26.02.2007 um 20:27 Uhr

Hallo! Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Einer unserer Mitglieder wird es treffen und er wird nicht mehr in unserem Unternehmen bleiben, dann werden wir wohl noch acht bleiben und dabei bleibt es dann? Es darf dann keiner nachrücken, oder? Lieben Dank!!!

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Mona-Lisa

26.02.2007 um 21:00 Uhr

@Ruth, stop! ein Betriebsrat mit gerade Anzahl (8) gibt es nicht! Ein Ersatzmitglied MUSS nachrücken!

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w-j-l

27.02.2007 um 11:46 Uhr

Ruth, habt ihr denn dann im "Restbetrieb" noch Ersatzmitglieder?

Wenn nicht dann greift §13 (2) Nr.2

S
stinker

27.02.2007 um 12:13 Uhr

Hallo Ruth,

viel spannerder ist wohl das Thema einer möglichen "Betriebsänderung".

"Nun werden (es wird gemunkelt) uns einige Mitarbeiter verlassen, bzw. unser Unternehmen wird sich aufteilen /verteilen."

Schaut Euch doch mal §111 bis §113 an.

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w-j-l

27.02.2007 um 12:50 Uhr

Sehr gut stinker, aber das war nicht die Frage.

R
Ruth

27.02.2007 um 21:53 Uhr

Hallo!

Also Ersatzmitglieder haben wir noch genug, da kann dann schon noch jemand nachrücken. Ich danke euch erstmal für die zahlreichen Antworten und bin mal gespannt, wie wohl morgen unsere Sitzung zu diesem Thema morgen verläuft und wie es in unserem Unternehmen weiterläuft...

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