Erstellt am 16.12.2018 um 10:26 Uhr von samira
Der Ruf des BR ist wahrscheinlich ohnehin schon ruiniert .....
Du darfst alles verbreiten - außer schützenswerte personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Du solltest gut formulieren. Man mag nicht nur herumgemeckere. Konstruktive Kritik ja - aber auch positive Ausblicke (was Du oder ihr besser machenb könntet).
Und ob Flugblatt oder Mail - das kannst Du eigentlich besser beurteilen (Mails werden oft einfach weggedrückt).
Erstellt am 16.12.2018 um 14:09 Uhr von Challenger
Eine weitere Möglichkeit wäre das Schwarze Brett
Zitat Minski : Die letzte BR Versammlung war ein Desaster.
Wurde denn kein Gewerkschaftssekretär eingeladen ?
Erstellt am 16.12.2018 um 14:15 Uhr von Challenger
Zitat Minski : 6 unserer 9 BR Mitglieder sind nicht wirklich interessierte und eher passive BR Leute. Aufgrund ihrer Mehrheit scheitern viele Anträge........
Was genau wird denn von diesen 6 BRM alles blockiert ?
Erstellt am 16.12.2018 um 16:01 Uhr von Minski
@challenger: Nein, ein Gewerkschaftssekretär wurde nicht eingeladen. Wird schlicht ignoriert....angeblich wusste man es nicht.
Mitbestimmungsrechte werden nicht wahrgenommen, Freistellung von zwei BR Kollegen wird abgelehnt, sowie auch Öffnugszeiten /Sprechstunden, Newsletter und alles was in Richtung Transparenz geht. Manche Beschlüsse auf dessen Grund der BRV handeln müsste.... Er macht es schlicht nicht. Sitzt es aus. Hat halt die Mehrheit hinter sich...
Erstellt am 16.12.2018 um 16:34 Uhr von UliPK
Rede doch mal mit eurer Gewerkschaft ob nicht der § 23 Abs. 1 BetrVG in betracht gezogen werden kann.
Es reicht ja schon im Grunde eine grobe Pflichtverletzung und so wie du das beschrieben hast sind es wohl schon ein paar mehr.
Lese mal hier:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/aufloesung-des-betriebsrats/
Das muss man aber auch der Belegschaft verdeutlichen ansonsten ist man da sehr schnell selber der Buh mann.
Erstellt am 16.12.2018 um 16:53 Uhr von Minski
Das es diese Möglichkeit gibt ist mir klar. Aber nicht unbedingt mein Ziel. Ich möchte schlicht nicht mehr kommentarlos dabei zusehen wie der BR ad absurdum geführt wird. Deshalb die Idee mit der Mail oder dem Flugblatt...
Erstellt am 16.12.2018 um 18:41 Uhr von UliPK
Der BR ist doch schon "ad absurdum" nach deiner Beschreibung.
Das kann man den Mitarbeitern dann auch so in einer Mail oder einem Flugblatt erklären, ohne Namen zu nennen. Das ist dann aber auch genau die stelle an dem der BR gescheitert ist und die Antwort oben von mir wieder passt.
Ich betreibe eine Internetseite als Blog. Auf diesen greife ich Themen auf die halt so während der BR-Arbeit aufkommen, nur muss man dabei auch höllisch aufpassen das weder die Firma noch Namen genannt werden. Die Adresse habe ich dann in laufe der Zeit meinen Kollegen gesagt. Meine Art der BR-Arbeit. Aber ob das für dich das richtige ist, denke mal eher nicht.
Erstellt am 16.12.2018 um 22:23 Uhr von alterMann
Hallo Minski,
erstmal wünsche ich Dir viel Glück, ob mit Mail oder mit Flugblatt.
Vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit: Schreib Deinen Text und lege ihn im BR als Diskussionsgrundlage vor. Möglicherweise bewegen sich ja einzelne BRM, und Du bekommst die Mehrheit?
Erstellt am 17.12.2018 um 10:22 Uhr von Pjöööng
Wenn ich solch ein Flugblatt / Mail bekäme, dann würde ich mich unwillkürlich fragen, was mir der Autor damit sagen will, was das Ziel dieser Info ist.
Wenn das Ziel ist, dass der Verfasser schlichtweg "nicht mehr kommentarlos dabei zusehen will wie der BR ad absurdum geführt wird", dann würde ich mich fragen ob sich der Verfasser schon mal darüber Gedanken gemacht hat an wen er dann diese Info zu adressieren hat.
Erstellt am 17.12.2018 um 11:04 Uhr von celestro
"Manche Beschlüsse auf dessen Grund der BRV handeln müsste.... Er macht es schlicht nicht. Sitzt es aus. Hat halt die Mehrheit hinter sich..."
Sehe nur ich darin einen Widerspruch ?
Erstellt am 17.12.2018 um 12:19 Uhr von Minski
@celestro: ja, und deswegen ist es ja auch so schräg. Erst gibt es einen Beschluss, BRV verschleppt es über ein halbes Jahr und keiner stört sich dran...
Erstellt am 17.12.2018 um 12:24 Uhr von Minski
@pjöööng: war klar, dass sowas von dir kommt. Es geht darum die Belegschaft zu informieren was wir so machen.... oder auch nicht. Darauf habe sie ein Recht.... Und deswegen ist die Belegschaft auch die richtige Adresse... Wer denn sonst deiner Meinung nach?
Erstellt am 17.12.2018 um 13:07 Uhr von BRHamburg
Was soll den genau das Ziel dieser Aktion sein? Wenn es darum geht den Mitarbeitern zu sagen das der BR inklusive dir nicht arbeitet und die Leute auch für die Zukunft keine Veränderungen erwarten sollten ist eine Mail oder Flugblatt eventuell das richtige Mittel. Wenn aber das Ziel ist etwas zu ändern halte ich diesen Weg für falsch. Hier wäre der direkte Weg und das Gespräch mit den Kollegen besser. Vieleicht ist es ja genau der BR den die Mitarbeiter gut finden.
Erstellt am 17.12.2018 um 13:30 Uhr von Matze
Eigentlich ist schon alles gesagt. Euer Forum mit der Belegschaft ist die Betriebsversammlung. Wie jede Mitarbeiterin/Mitarbeiter darfst auch Du Dich äußern. Vielleicht fehlt diese Aussprache aber bereits in der Betriebsratssitzung? Wann war Eure letzte Schulung?
"Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).
Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79)." (hier, aus dem WAF -"Schulungen")
Wie soll die Belegschaft regieren, wenn nicht mal Ihr selbst Euch im Griff habt?
So long
Erstellt am 17.12.2018 um 13:34 Uhr von Challenger
Zitat : Aufgrund ihrer Mehrheit scheitern viele Anträge und das macht es den restlichen drei unmöglich aktiv zu werden. Themen gäbe es genug.
Wenn es genug Themen gibt, dann fordert den BRV doch zu Dritt auf, zusätzliche Sitzungen anzuberaumen.
Vergleich :
§ 29:Einberufung der Sitzungen
(1) ......
(2) ......
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Darüber hinaus fordert Ihr den BRV auf, einen Gewerkschaftssekretär zu dieser Sitzung einzuladen.
Vergleich :
§ 31:Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Je nachdem, wie sich der BRV mit seinem Gefolge verhält, käme auch ein Beschlussverfahren wegen Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit in Betracht.
Vergleich :
§ 78:Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, ...............dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. ........
Denn das Verbot der Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit richtet sich gegenüber Jedermann. Nicht nur gegen den AG, sondern auch gegenüber dem BR und dessen einzelnen Mitgliedern
Erstellt am 17.12.2018 um 14:09 Uhr von Minski
Gerade erst ist mein Antrag auf Schulung vom BR nicht genehmigt sondern vertagt worden.... Soviel zur Pflicht... Aber der Gedanke zu §78 gefällt mir. Da hake ich noch mal nach... Danke challenger.
Erstellt am 17.12.2018 um 14:45 Uhr von Challenger
Zitat Minski :
Gerade erst ist mein Antrag auf Schulung vom BR nicht genehmigt sondern vertagt worden...
Jetzt wäre doch Gelegenheit, den BRV aufzufordern, eine zusätzliche Sitzung anzuberaumen und das Thema Grunlagenseminar auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn es dann wiederum abgelehnt wird,wäre meiner Auffassung nach der Weg frei für eine einstweiligen Verfügung nach §78BetrVG im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren,
Erstellt am 17.12.2018 um 15:29 Uhr von Minski
.... Und diese einstweilige Verfügung kann ich im Alleingang starten?
Erstellt am 17.12.2018 um 16:38 Uhr von Challenger
Zitat Minski :
.... Und diese einstweilige Verfügung kann ich im Alleingang starten?
Genau. Jedes einzelne BRM kann im Falle einer Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit ein solches Verfahren einleiten.
Erstellt am 17.12.2018 um 16:52 Uhr von Cyber99
Hallo Minski,
im Alleingang machst Du im Betriebsrat so gut wie gar nichts. Es gibt sicher genügend Fälle bei denen einzelne Betriebsräte erfolgreich vor Gericht sein könnten, wenn sie denn überhaupt für ein Beschlussverfahren antragsberechtigt wären. In den meisten Fällen sind sie das aber nicht und auf der anderen Seite hättest Du dann auch das Prozessrisiko. Das möchte in der Regel niemand tragen. Leider ist das immer wieder das Problem, wenn man ein schwaches Gremium im Rücken hat. Da kannst Du dich abstrampeln wie du willst - und Du wirst überhaupt nichts bewegen.
Ich bin in einer ähnlichen Situation und hab bislang auch noch keinen Ansatz gefunden, wie man da voran kommen könnte. Solche BR-Gremien werden von Ihren Arbeitgebern geliebt.
Eine Betriebsversammlung ist sicher die richtige Plattform um da mal ein entsprechendes Statement abzugeben, da wirst Du aber nicht umhin kommen Deine BR-Kollegen in die Pfanne zu hauen. Ich möchte da nicht prophezeien was dabei rauskommt.
Auch die Auflösung des Gremiums durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft könnte eine Option sein, sofern grobe Pflichtverstöße vorliegen. Aber auch da besteht das Risiko, einen großen Flurschaden anzurichten.
Erstellt am 17.12.2018 um 18:22 Uhr von basilica
Die §§ 23 und 78 würde ich außen vor lassen. Bei Neuwahl würden die alten nur wieder gewählt werden und nix wäre besser.
Schulungsansprüche können vor dem Arbeitsgericht zwar durchaus gegen den BR im (kostenlosen!) Beschlußverfahren durchgesetzt werden (Fitting, § 37 BetrVG Rn 257). Ob sich die Verhältnisse damit aber bessern würden? Aufklärung der Belegschaft über ihre Rechte und nur nebenbei vielleicht auch über Möglichkeiten, die der BR hätte wenn er wollte. Dabei immer konstruktiv bleiben, Vorschläge machen, aber nicht anschwärzen. Ich denke, "Flugblatt oder Mail" sind schon die richtigen Mittel. Ggf auch den AG auf seine Rechtsübertretungen aufmerksam machen.
Im Fitting heißt es z.B. unter § 37 BetrVG Rn 47:
"Aus der Eigenverantwortlichkeit der Amtsführung des einzelnen BRMitgl. kann sich auch seine Berechtigung ergeben, sich in einer konkreten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit mit seiner von der Mehrheitsmeinung abweichenden Ansicht unter Wahrung des Betriebsfriedens mit einem Flugblatt an die betroffenen ArbN zu wenden (LAG Hessen NZA-RR 98, 17)."
(ähnlich auch Fitting § 74 BetrVG Rn 36)
Jedes BR-Mitglied darf eigenständig Kollegen beraten (vgl. Fitting § 39 Rn 30).
Ihr solltet mE vor allem versuchen, die Kollegschaft auf Eure Seite zu bringen.
Erstellt am 17.12.2018 um 18:36 Uhr von Minski
Zunächst herzlichen Dank für eure vielfältigen Antworten. Bei der Menge lässt sich schließen, dass vielen von euch meine Situationen nicht unbekannt ist. Das macht es nicht leichter aber es beruhigt... Mir kommen die Antworten von samira und basilica als ersten Schritt am geeignesten vor.... Drastischer kann man ja immer noch werden.
Erstellt am 17.12.2018 um 18:50 Uhr von Challenger
Zitat Cyber99 :
Es gibt sicher genügend Fälle bei denen einzelne Betriebsräte erfolgreich vor Gericht sein könnten, wenn sie denn überhaupt für ein Beschlussverfahren antragsberechtigt wären. In den meisten Fällen sind sie das aber nicht und auf der anderen Seite hättest Du dann auch das Prozessrisiko.
Im Falle des §78 BetrVG sind nneben dem BR auch einzelne Betriebsräte antragsberechtigt.
Auf welcher Grundlage soll Minski mit dem Prozessrisiko belastet sein ?
Erstellt am 17.12.2018 um 19:10 Uhr von Cyber99
@Challenger
Prozessrisiko war vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte eher ein Kostenrisiko oder wie siehst Du das? Ich brauch doch einen Anwalt der mich in einem solchen Beschlussverfahren vertritt oder gibt es da eine andere Alternative. Mein Anwalt hat z.B. abgelehnt mich zu vertreten, weil die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.
Erstellt am 17.12.2018 um 19:39 Uhr von Challenger
Zitat Cyber99 :
Prozessrisiko war vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte eher ein Kostenrisiko oder wie siehst Du das?
Nein Cyber. Minski hätte auch kein Kostenrisiko. Derartige Kosten fallen dem AG zur Last. Vergleich :
§ 40:Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Auch die Kosten für die einzelnen BRM, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen.
Erstellt am 17.12.2018 um 19:43 Uhr von Minski
Wenn nicht der AG dann trägt Verdi die Kosten... Bin Mitglied ;)
Erstellt am 17.12.2018 um 23:13 Uhr von Challenger
Zitat Cyber99 :
Ich brauch doch einen Anwalt der mich in einem solchen Beschlussverfahren vertritt oder gibt es da eine andere Alternative. Mein Anwalt hat z.B. abgelehnt mich zu vertreten, weil die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.
Hallo Cyber99, den Anwalt kannst Du in die Tonne kloppen. Er müsste wissen, dass die Kosten von Beschlussverfahren nach §40 BetrVG gegenüber dem AG abzurechnen sind