Erstellt am 15.12.2018 um 23:46 Uhr von schlawutzel
So schnell geht das nicht. Das ist meiner Meinung nach mit dem Betriebsrat zu beraten. Werden Aufgaben an einen anderen Betrieb vergeben ist das für mich eine Umstrukturierung. Ich denke der Betriebsrat sollte die Mitbestimmung einfordern, dem Arbeitgeber verbieten die Maßnahme umzusetzen bevor eine Regelung getroffen wurde. Und dazu würde ich erst mal den Anwalt des Vertrauens einschalten. Außerdem sollte sich das Gremium Schulungen raussuchen.
Erstellt am 16.12.2018 um 08:25 Uhr von Krambambuli
Habt ihr denn einen GBR? (Aber der wäre per se auch nicht zuständig.
Die Frage wäre vielleicht, warum ihr zwei BRs habt und warum nicht § 1 BetrVG gilt.
Wie auch immer, die Geschäftsleitung legt nicht die Zuständigkeiten des BR fest.
Erstellt am 16.12.2018 um 14:26 Uhr von Challenger
Zitat : ..........und den Urlaub der Kollegen im Betrieb 1 nur unter Berücksichtigung der Planung der Kollegen im Betrieb 2 genehmigen.
Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, hat der BR ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.
Vergleich :
§ 87:Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...............
...............
5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Erstellt am 16.12.2018 um 15:53 Uhr von Minski
@challenger: Nein, ein Gewerkschaftssekretär wurde nicht eingeladen. Wird schlicht ignoriert....angeblich wusste man es nicht.
Erstellt am 16.12.2018 um 15:54 Uhr von Minski
Oh, sorry. Falsches Thema...
Erstellt am 16.12.2018 um 20:58 Uhr von Pelikan1594
Vielen Dank für eure Antworten :-)