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Seminarbesuch für Ersatzmitglieder

S
samis
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

können wir ein Ersatzmitglied, das schon einige Male bei uns in der Sitzung war auch auf ein Seminar schicken? Hintergrund: Wenn dann fehlen meistens unser Schriftführer und dessen Stellvertreter. Wir laden dann die entsprechenden Ersatzmitglieder unter denen auch eine Kollegin ist, die dann auch immer gern das Protokoll führt. Wir haben aber nun festgestellt, das wir generell die Protokolle anscheinend nicht richtig formulieren usw. und wollten nun Schriftführer und Stellvertreter sowie eventuell auch das Ersatzmitglied auf ein Seminar schicken. Können wir das oder dürfen die Ersatzmitglieder erst Seminare besuchen, wenn sie als Nachrücker im BR sind?

5.90606

Community-Antworten (6)

S
Saluk

23.02.2007 um 14:03 Uhr

Wie soll ein Ersatzmitglied seine Funktion ausführen, wenn es keine Schulungen besucht?

Ihr beschließt genauso wie bei einem BRM den Besuch einer Schulung.

Grüße, Saluk

K
Kölner

23.02.2007 um 17:14 Uhr

@samis Wenn aber nur die Schriftführer und stellvertretende Schriftführer regelmäßig fehlen, solltet Ihr mal darüber nachdenken, warum das so ist. Zumal: Eine Sitzungsniederschrift sollte fast jeder führen können - auch bereits dann, wenn er "nur" ein Grundlagen-Seminar besucht hat.

W
wosp

24.02.2007 um 19:28 Uhr

@samis

Der Schriftführer ist ein BR-Mitglied mit eine ihm vom Gremium übertragene Aufgabe.

Wird kein Schriftführer bei der konstituierung gewählt oder ist dieser verhindert, hat der BR-Vorsitzende die Schriftführung zu erledigen. So steht es im BetrVG!

W
wosp

25.02.2007 um 16:21 Uhr

Hallo Ramses II

In §26 BetrVG steht was das Gremium bei der konstituierung wählen muß! Vorsitzender und Stellvertreter

In §34 BetrVG stehen die Sitzungsniederschriften!

Danach machen auch die beiden diese Arbeit. Die Schriftführerarbeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben!

F
Fayence

25.02.2007 um 17:04 Uhr

"In §34 BetrVG stehen die Sitzungsniederschriften! Danach machen auch die beiden diese Arbeit."

wosp,

völliger Blödsinn! Da steht wortwörtlich: "Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen."

Wer die Niederschrift anzufertigen hat, geht überhaupt nicht aus dem Gesetzestext hervor. Und auch in einer Kommentierung wirst Du mit absoluter Sicherheit keinen Hinweis finden, dass die Sitzungsniederschrift vom BRV oder stellvetr. BRV zu schreiben ist!

Wäre auch ziemlich unzweckmässig, da es einem BRV vor allem obliegt, eine BR-Sitzung zu leiten!!!

W
wosp

28.02.2007 um 08:11 Uhr

Hallo Fayence

Steht den irgendwo, dass ein Schriftführer gewählt werden MUSS?

Nein!!!!

BR Vorsitzender und sein stellvertreter erledigen die ganze Arbeit!!! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!!!

Der Schriftführer ist ein gerne gewähltes Entlastungsmitglied für die Vorsitzenden!!

Mensch...........macht mal Lehrgänge........... Das lernt man schon in dem allerersten Grundkurs!!!!

Mir ist das jetzt zu blöd.....ich melde mich hier nicht mehr zu dem Thema!!

Machts gut zusammen!!

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