Pausenzeiten
Hallo,
Ein Kollege würde gerne keine Pause machen wenn er 5 Stunden arbeitet.
Allerdings regelt unsere BV das eine halbe Stunde gemacht werden muss.
Nun sind wir uns im BR nicht einig. Gilt die BV oder das Gesetz. Denn unter 6 Stunden ist keine Pause notwendig.
Community-Antworten (6)
12.12.2018 um 19:10 Uhr
Das Gesetz sagt, dass SPÄTESTENS nach 6 Stunden ein Anspruch auf eine Pause besteht. Gilt ein Tarifvertrag ? Dort könnte zu Pausen schon etwas geregelt sein. Dann wäre Eure BV aufgrund des Tarifvorbehaltes unwirksam in diesem Punkt.
12.12.2018 um 19:12 Uhr
Das Gesetz gibt die Mindestlänge der Pausen vor, was aber nicht heißt dass nicht auch bei kürzerer Arbeitszeit (allgemeine) Pausen für alle MA angesetzt werden können. Was für ein durchgehend aufmerksames Arbeiten und ein positives Miteinander in aller Regel auch zu befürworten ist.
12.12.2018 um 19:24 Uhr
Es besteht keine tarifvertragliche Regelung
12.12.2018 um 19:42 Uhr
"Das Gesetz sagt, dass SPÄTESTENS nach 6 Stunden ein Anspruch auf eine Pause besteht." falsch
12.12.2018 um 22:47 Uhr
Räumt eine BV einem AN Rechte ein und will ein AN darauf verzichten, kann er dies tun, wenn der BR zustimmt (§ 77 BetrVG)
13.12.2018 um 11:57 Uhr
Also um deinen Frage zu beantworten. In diesem Fall gilt die BV und die gilt für den Arbeitergeber, den Betriebsrat und alle Arbeitnehmer. Sollte daran Interesse bestehen, diese zu ändern, muss die BV gekündigt werden und eine neue BV abgeschlossen werden.
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