Erstellt am 12.12.2018 um 18:10 Uhr von celestro
Das Gesetz sagt, dass SPÄTESTENS nach 6 Stunden ein Anspruch auf eine Pause besteht. Gilt ein Tarifvertrag ? Dort könnte zu Pausen schon etwas geregelt sein. Dann wäre Eure BV aufgrund des Tarifvorbehaltes unwirksam in diesem Punkt.
Erstellt am 12.12.2018 um 18:12 Uhr von Pickel
Das Gesetz gibt die Mindestlänge der Pausen vor, was aber nicht heißt dass nicht auch bei kürzerer Arbeitszeit (allgemeine) Pausen für alle MA angesetzt werden können. Was für ein durchgehend aufmerksames Arbeiten und ein positives Miteinander in aller Regel auch zu befürworten ist.
Erstellt am 12.12.2018 um 18:24 Uhr von Teufel
Es besteht keine tarifvertragliche Regelung
Erstellt am 12.12.2018 um 18:42 Uhr von Pickel
"Das Gesetz sagt, dass SPÄTESTENS nach 6 Stunden ein Anspruch auf eine Pause besteht."
falsch
Erstellt am 12.12.2018 um 21:47 Uhr von kratzbürste
Räumt eine BV einem AN Rechte ein und will ein AN darauf verzichten, kann er dies tun, wenn der BR zustimmt (§ 77 BetrVG)
Erstellt am 13.12.2018 um 10:57 Uhr von Matthew
Also um deinen Frage zu beantworten. In diesem Fall gilt die BV und die gilt für den Arbeitergeber, den Betriebsrat und alle Arbeitnehmer. Sollte daran Interesse bestehen, diese zu ändern, muss die BV gekündigt werden und eine neue BV abgeschlossen werden.