Wahlverfahren für Tarifkommissionen?
Kann mir jemand einige Links zur Durchführung bzw. Vorraussetzungen von Wahlverfahren für Tarifkommissionen (große und kleine) nennen. Meine BR-Kollegen und ich versuchen seit geraumer Zeit, Informationen darüber zu erhalten, haben aber weder in der Gewerkschaftssatzung noch im Netz irgendwelche Anhaltspunkte gefunden. Interessanterweise scheint die für uns zuständige Gewerkschaft (NGG) bei diesem Thema zu mauern, da wir immer nur recht unverbindliche mündliche Aussagen erhalten.
Vorab vielen Dank!
Community-Antworten (15)
21.02.2007 um 20:21 Uhr
@Kaffeetrinker Da hast Du ja auch eigentlich wenig mit zu tun...
21.02.2007 um 20:29 Uhr
Hallo Kölner,
Ich weiss nicht, wie Du daraus schliessen kannst, dass ich als BR-V damit nichts zu tun habe, hatte oder haben werde... aber wenn Du der Auffassung bist, möchte ich Dich um eine Begründung bitten.
21.02.2007 um 20:34 Uhr
@Kaffeetrinker Geht es um einen Haustarif?
21.02.2007 um 20:39 Uhr
Hallo Also wir haben eine Tarifkommissionen gebildet aus 7 Standorten 1 Mitglied und zwar haben die Gewerkschaftsmitglieder je ein aus Ihren Standort Bestellt.
- Beschlussfassung
- Mitglieder Versammlung
- Abstimmung und bestellen eines Tarifmitglied
Ich hoffe das hilft dir.
21.02.2007 um 20:40 Uhr
Ja, Kölner es geht um einen Haustarif.
21.02.2007 um 20:40 Uhr
@blade911 Für einen Haustarif?
21.02.2007 um 20:42 Uhr
@all Zunächst ist das Verhandeln eines Tarifes Sache der Tarifvertragsparteien (TVG). Wenn für einen Haustarif - abgeschlossen zwischen der zuständigen Gewerkschaft und dem AG - Fachwissen benötigt wird, greifen diese ganz gerne auf Gewerkschaftsmitglieder des Betriebes zurück.
Dann gibt es auch nur eine TK und nicht eine kleine oder grosse...
Also bist Du hoffentlich Gewerkschaftsmitglied und die Gewerkschaft beteiligt Dich!
21.02.2007 um 20:44 Uhr
@kölner
Ja klar sonst geht es ja nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mann kann ja nicht in den Mantel eingreifen.
21.02.2007 um 20:46 Uhr
@all Das Problem hier war und ist, dass die Fachtermini sauber unterschieden hätten werden müssen.
21.02.2007 um 20:54 Uhr
Also dann nochmal konkret, wir haben den begründeten Verdacht, das die Wahl zur grossen Tarifkommission nicht rechtmäßig war. Alles was ich wissen wollte, wie diese Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Wenn ich daran denke, wie streng die Wahlverfahren für Betriebsräte sind, erwarte ich eigentlich, dass es für die Wahlen von kleinen und großen Tarifkommissionen, die schließlich über den Geldbeutel aller entscheiden, ähnliche Auflagen gibt.
21.02.2007 um 20:58 Uhr
@Kaffeetrinker Sach mal... ...Du bist nur in einer TK, wenn die NGG das will! Du bist ja auch nicht Tarifvertragspartei!
Bist Du denn NGG-Mitglied?
21.02.2007 um 21:04 Uhr
@Kölner
Falsch...laut NGG-Info entscheiden die GW-Mitglieder eines Betriebes, wen Sie zur Tarifkommission schicken, das muss nicht einmal zwangsläufig ein BR-Mitglied sein, sondern nur ein GW-Mitglied.
In unserem Fall ist die TK vom GBR gewählt worden, noch dazu mit Stimmenverhältnissen, die der Belegschaftsanzahl (nicht der GW-Mitgliederanzahl!) der Betriebe der jeweiligen Kandidaten entsprachen, d.h. je größer der Betrieb, desto höher die Chance für den Kandidaten.
Ich war immer der Auffassung, dass für eine ordnungsgemäße Wahl einer TK eine Mitgliederversammlung notwendig sei, oder die Mitglieder zumindest per Kandidatenliste und Mandatsabgabe über die zu wählenden Kandidaten für die TK entscheiden können.
Ich bin GW-Mitglied
21.02.2007 um 22:24 Uhr
@Kaffeetrinker Und was ist jetzt Dein Problem? Fehlende Basisdemokratie? Zumal: Ich bin mir da nicht so sicher mit der NGG-Info...
21.02.2007 um 22:50 Uhr
@Kölner
Da geht es mir wie Dir. Deswegen hatte ich übrigens den Thread gestartet.
Mein Problem ist mein mangelnder Kenntnisstand in dieser Frage. Ich hoffte insgeheim auf einen oder auch zwei kleine Links zum Thema. Wenn Du mir nicht helfen kannst, ist das doch nicht schlimm, vielleicht kann es ja jemand anderes. Danke Dir soweit
22.02.2007 um 08:22 Uhr
Hallo zusammen, hier die Bildung der TK bei der IGM. Firmentarifverträge Die Verhandlungsführung liegt bei der Bezirksleitung. Die zuständige Bezirksleitung kann eine Verwaltungsstelle mit den Verhandlungen beauftragen.
Für die zu bildende Tarifkommission wird die Anzahl der Mandaten von der Bezirksleitung oder von der/den Verwaltungsstellen in Absprache mit der Bezirksleitung festgelegt. Die Wahl erfolgt in einer Mitgliederversammlung und wird durch den jeweiligen Ortsvorstand vorläufig und von der Delegiertenversammlung endgültig bestätigt. Die Wahl kann auch durch die Delegiertenversammlung selbst erfolgen.
Das Mandat erlischt spätestens mit der Delegiertenversammlung im ersten Quartal nach dem Gewerkschaftstag.
Scheidet ein Mitglied einer Tarifkommission aus, hat die Mitgliederversammlung unverzüglich eine Nachwahl vorzunehmen, die vom Ortsvorstand und der Delegiertenversammlung zu bestätigen ist.
Abweichend kann das Verfahren nach Ziffer 1 angewandt werden.
Auf Vorschlag des Bezirksleiters bzw. der Bezirksleiterin oder dessen/deren Beauftragte/n wird von der Tarifkommission eine Verhandlungskommission gebildet, in die weitere Mitglieder als Sachverständige berufen werden können.
Den Vorsitz in der Tarif- und Verhandlungskommission führt der Bezirksleiter bzw. die Bezirksleiterin oder dessen/deren Beauftragte/r.
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