Minderheitensitz im Betriebsrat - wann?
Hallo Zusammen,
eine Frage zur Betriebsratswahl (einfaches/zeistufiges Verfahren) In unserem Betrieb sind 49 Angestellte davon 7 Frauen. Sollte sich eine Frau zur Betriebsratswahl stellen, muss !! sie einen Sitz erhalten, egal wie hoch oder niedrig sie Zustimmung von der Belegschaft erhält? Oder richtet sich dies doch nach den Stimmen die sie bekommt... Vielen Dank
Community-Antworten (5)
21.02.2007 um 14:59 Uhr
3-köpfiger BR. Also nach §15 BetrVG grundsätzlich Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts.
Bei euch: nein. Warum nicht?
49:3= 16 1/3 (d'Hondt)
Da ihr nur 7 Frauen habt, wird die Wahl ausschließlich nach den Stimmzahlen entschieden.
21.02.2007 um 15:03 Uhr
@w-j-l Zwangsweise kommt keine Frau rein - stimmt Aber Deine Rechnung "hinkt"... ...sind es nicht 42 Männer und 7 Frauen?
21.02.2007 um 15:03 Uhr
Hallo!
Bei 49 Wahlberechtigten wählt Ihr einen 3-köpfigen Betriebsrat.
Auf Grund Eures Geschlechterverhältnisses von 42 zu 7 steht dem Geschlecht in der Minderheit -den Frauen- noch kein garantierter Sitz im BR zu. Wenn sich eine Frau zur Wahl stellt, kann sie nur mittels einer ausreichenden Anzahl von Stimmen in den BR gewählt werden.
21.02.2007 um 17:33 Uhr
Danke, mein Fehler. Zu schnell geantwortet. Aber im Ergebnis bleibt es ja.
21.02.2007 um 21:52 Uhr
Hallo allen :o)
Vielen Dank für die Antworten. Jetzt sind wir wieder ein Stück der Betriebsratswahl neher.:O) Nochmals Danke
Lieben Gruß
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