Teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder - Dürfen Mitglieder (teilzeit beschäftigt) des BR im Umfang ihrer BR-Tätigkeit vom AG beschränkt werden?
Bei uns sind von 7 BRlern 5 teilzeitangestellt, z.T. sind die Wochenstunden vertraglich wärend der Amtsperiode reduziert worden! Dürfen Mitglieder (teilzeit beschäftigt) des BR im Umfang ihrer BR-Tätigkeit vom AG beschränkt werden mit dem Hinweis, sie seien nur teilzeit beschäftigt ?
Community-Antworten (1)
21.02.2007 um 12:25 Uhr
Wenn dies vertraglich, sprich arbeitsvertraglich, mit jedem vereinbart wurde ist derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat selbst schuld.
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