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Kündigung durch Krankheit - in der Probezeit?

S
schlumpf
Jan 2018 bearbeitet

Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit möglich? Der AG Hat schriftlich eine ordentliche Kündigung dem AN zukommen lassen, obwohl er seit 3 Wochen krank ist. Kann der AG nicht erst dann kündigen wenn der AN den 1. Tag wieder im Betrieb ist???

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.02.2007 um 08:26 Uhr

@schlumpf Der AG kann vor allem erst dann kündigen, wenn er VORHER den BR angehört hat. Ob der Kollege zu Hause oder bei der Tante oder wieder im Betrieb ist wäre dann völlig unerheblich!

S
schlumpf

21.02.2007 um 08:29 Uhr

Tja das schöne daran ist ja das wir keinen BR haben!!!! Also fällt das wohl flach! Kann dem AN trotzdem gekündigt werden?

W
wölfchen

21.02.2007 um 08:36 Uhr

Ja

O
Olaf0412

21.02.2007 um 08:38 Uhr

Das ist das Problem mit der Probezeit: Innerhalb dieser kann der AG den AN jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Ein eventueller Schutz aus dem Kündigungsschutzgesetz setzt erst nach 6 Monaten ein, wenn die Probezeit i.d.R. abgelaufen ist.

W
wölfchen

21.02.2007 um 08:49 Uhr

Aber auch nach der Probezeit ist meines Wissens nach eine Krankheit kein Hinderungsgrund, eine Kündigung zuzustellen, oder?

W
Werner

21.02.2007 um 09:06 Uhr

Nein, Krankheit ist kein Hinderungsgrund

S
schlumpf

21.02.2007 um 09:31 Uhr

Danke!Ist zwar nicht so gut aber kann man wohl nix machen! Danke

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