Erstellt am 21.02.2007 um 07:26 Uhr von Kölner
@schlumpf
Der AG kann vor allem erst dann kündigen, wenn er VORHER den BR angehört hat.
Ob der Kollege zu Hause oder bei der Tante oder wieder im Betrieb ist wäre dann völlig unerheblich!
Erstellt am 21.02.2007 um 07:29 Uhr von schlumpf
Tja das schöne daran ist ja das wir keinen BR haben!!!! Also fällt das wohl flach! Kann dem AN trotzdem gekündigt werden?
Erstellt am 21.02.2007 um 07:36 Uhr von wölfchen
Erstellt am 21.02.2007 um 07:38 Uhr von Olaf0412
Das ist das Problem mit der Probezeit:
Innerhalb dieser kann der AG den AN jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ein eventueller Schutz aus dem Kündigungsschutzgesetz setzt erst nach 6 Monaten ein, wenn die Probezeit i.d.R. abgelaufen ist.
Erstellt am 21.02.2007 um 07:49 Uhr von wölfchen
Aber auch nach der Probezeit ist meines Wissens nach eine Krankheit kein Hinderungsgrund, eine Kündigung zuzustellen, oder?
Erstellt am 21.02.2007 um 08:06 Uhr von Werner
Nein, Krankheit ist kein Hinderungsgrund
Erstellt am 21.02.2007 um 08:31 Uhr von schlumpf
Danke!Ist zwar nicht so gut aber kann man wohl nix machen! Danke