Kündigung durch Krankheit - in der Probezeit?
Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit möglich? Der AG Hat schriftlich eine ordentliche Kündigung dem AN zukommen lassen, obwohl er seit 3 Wochen krank ist. Kann der AG nicht erst dann kündigen wenn der AN den 1. Tag wieder im Betrieb ist???
Community-Antworten (7)
21.02.2007 um 08:26 Uhr
@schlumpf Der AG kann vor allem erst dann kündigen, wenn er VORHER den BR angehört hat. Ob der Kollege zu Hause oder bei der Tante oder wieder im Betrieb ist wäre dann völlig unerheblich!
21.02.2007 um 08:29 Uhr
Tja das schöne daran ist ja das wir keinen BR haben!!!! Also fällt das wohl flach! Kann dem AN trotzdem gekündigt werden?
21.02.2007 um 08:36 Uhr
Ja
21.02.2007 um 08:38 Uhr
Das ist das Problem mit der Probezeit: Innerhalb dieser kann der AG den AN jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.
Ein eventueller Schutz aus dem Kündigungsschutzgesetz setzt erst nach 6 Monaten ein, wenn die Probezeit i.d.R. abgelaufen ist.
21.02.2007 um 08:49 Uhr
Aber auch nach der Probezeit ist meines Wissens nach eine Krankheit kein Hinderungsgrund, eine Kündigung zuzustellen, oder?
21.02.2007 um 09:06 Uhr
Nein, Krankheit ist kein Hinderungsgrund
21.02.2007 um 09:31 Uhr
Danke!Ist zwar nicht so gut aber kann man wohl nix machen! Danke
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