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Probezeit bei Lehrlingen - wenn sie in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden?

T
turnbeutelvergesser
Jan 2018 bearbeitet

müssen lehrlinge bzw azubis die übernommen werden, von der probezeit ausgeschlossen werden od wird dann aus dem ausbildungsverhältnis ein arbeitsverhältnis und ich muss diese probezeit vereinbaren?

4.02701

Community-Antworten (1)

M
matze83

23.03.2007 um 06:57 Uhr

naja, da streiten die Gelehrten. Zum einen endet das Berausausbildungsverhältnis und ein Arbeitsverhältnis beginnt. Neuer Vertrag, neue Probezeit.

Kommt aber drauf an, wenn der Betroffene nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird und die gleichen Tätigkeiten im gleichen Betrieb übernimmt, ist eine erneute Probezeit unverhältnismäßig. Guckst: http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r14.html

oder hier:

http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html

MFG

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