Erstellt am 23.03.2007 um 05:57 Uhr von matze83
naja, da streiten die Gelehrten. Zum einen endet das Berausausbildungsverhältnis und ein Arbeitsverhältnis beginnt. Neuer Vertrag, neue Probezeit.
Kommt aber drauf an, wenn der Betroffene nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird und die gleichen Tätigkeiten im gleichen Betrieb übernimmt, ist eine erneute Probezeit unverhältnismäßig. Guckst: http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r14.html
oder hier:
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html
MFG