Gelten BV ohne BR weiter ?
Hallo zusammen . ANGENOMMEN : Der BR muss durch ein Urteil zurücktreten , bestellt einen Wahlvorstand und keine möchte es alleine machen .( Ein BR Mitglied) Gelten die aktuelle BVen weiter , obwohl es keinen BR gibt , oder verlieren die die Funktion , weil die zwischen BR und GF abgeschlossen wurden
Vielen Dank um Voraus
Community-Antworten (8)
10.12.2018 um 20:32 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Die sind nicht befristet, können mit eine Frist von 3 Monaten gekündigt werden . Wie soll ich das verstehen, mit jedem einzelnen MA. Können die MA das auch verweigert oder gar was aushandeln? VG
10.12.2018 um 21:04 Uhr
Wenn es überhaupt keinen BR mehr gibt, verlieren die BV ihre Gültigkeit. Begründung: Es fehlt ein Vertragspartner, der Ansprechpartner der Gegenseite. Wimmer soll der Arbeitgeber z.B. bei Änderungen oder Kündigung ansprechen.
10.12.2018 um 21:18 Uhr
Dann beantworte die einfachen Fragen: Der Arbeitgeber möchte eine BV kündigen! Wer ist der Vertragspartner, dem er die Kündigung über geben soll? Der Arbeitgeber möchte eine BV überarbeiten. Wer ist der Ansprechpartner?
10.12.2018 um 21:44 Uhr
Natürlich muss der AG die Betriebsvereinbarungen gegenüber den Arbeitnehmer aufkündigen. Eine Änderung ist ja nicht möglich weil es keinen Verhandlungspartner gibt.
11.12.2018 um 06:51 Uhr
Es ist aber kein Betriebsübergang. Beim Betriebsübergang hat der BR überhaupt nicht die Wahl ob er bestehen bleibt oder nicht. Hier aber entscheiden sich die MA freiwillig auf einen BR zu verzichten. Und auch beim Betriebsübergang können BV ungültig werden.
11.12.2018 um 07:20 Uhr
Swen_w und allen anderen die mitdiskutiert haben Vielen Dank
11.12.2018 um 10:43 Uhr
Ist halt das Problem so eines Forums, wenn Mitglieder wie BRHamburg völlig ahnungslos hier Ihren Senf rein kübeln.
Wenn man eines im "Recht" gelernt haben sollte .... "nicht mit Logik dran gehen". Auch wenn der BR weg fällt, so gilt die BV weiter (lernt man in der Grundlagenschulung eigentlich auch). Nur kann der AG die BVen eben auch sehr einfach kündigen.
11.12.2018 um 10:45 Uhr
@Sven_w "2.) Auch wenn der Betrieb betriebsratslos wird, endet dadurch nicht die Betriebsvereinbarung (BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01)." Total aus dem Kontext gerissen. Hier geht es um Betriebsübergang in einem Betrieb ohne BR. Hier die Leitsätze dazu:
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Im Fall eines Betriebsübergangs behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen, die in den Betrieben des abgebenden Unternehmens gelten, in den übertragenen Teilen des Unternehmens ihren Status als Rechtsnormen auch dann, wenn nur einer oder mehrere Betriebe übergehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das andere Unternehmen bis dahin keinen Betrieb führte und die übertragenen Betriebe ihre Identität bewahrt haben.
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Wird nur ein Betrieb übernommen, bleiben die Gesamtbetriebsvereinbarungen als Einzelbetriebsvereinbarungen bestehen. Werden alle oder mehrere Betriebe übernommen, bleiben dort die Gesamtbetriebsvereinbarungen als solche bestehen.
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Wird ein übernommener Betriebsteil vom Erwerber als selbständiger Betrieb geführt, gelten in ihm die im ursprünglichen Betrieb bestehenden Einzel- und Gesamtbetriebsvereinbarungen normativ weiter.
Das passt doch überhaupt nicht hier auf das Beispiel
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