Erstellt am 14.09.2018 um 12:13 Uhr von celestro
Auszug aus § 29 Abs. 2: "Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden."
Also Nein ... so geht das mit der Ladung nicht.
Erstellt am 14.09.2018 um 13:22 Uhr von Pjöööng
celestros Logik kann ich nicht folgen! Der Gesetzgeber hat hier doch offensichtich KEINE besondere Form vorgeschrieben. Also geht grundsätzlich auch mündlich!
Was soll das für eine Zweitagefrist sein? Wo kommt die her?
Erstellt am 14.09.2018 um 13:25 Uhr von celestro
ich kann aus der Beschreibung schon einmal nicht erkennen, daß eine TO mitgeteilt wurde ....
@ Betriebsrat LM
Wurde eine TO mitgeteilt ? Dann würde ich meine Antwort korrigieren.
Erstellt am 14.09.2018 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Das ist richtig dass weder erkennbar ist, dass eine TO mitgeteilt wurde, noch ist erkennbar dass keine mitgeteilt wurde. Aber nur wenn keine mitgeteilt worden sein sollte, wäre Deine Antwort korrekt...
Sehr hilfreich...
Erstellt am 14.09.2018 um 14:56 Uhr von Betriebsrat LM
TO wurde nicht genannt. Nur mündlich wann der BR Termin stattfindet.