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Betriebsrat entscheidet - kein Standortwechsel für AN ohne Lohnkürzung?

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fly
Jan 2018 bearbeitet

Im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung unseres Betriebes, schlug mir die Geschäftsleitung vor, unter Beibehaltung des vor 9 Jahren abgeschlossenen Arbeitsvertrages in einen anderen Werksteil zu wechseln. Der Betriebsrat stimmt diesem Wechsel nur zu, wenn ich auf einen Teil meines Lohnes verzichte. Mit welchem Recht? Ich dachte Betriebsräte vertreten die Rechte der Arbeitnehmer! Irrtum???

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Community-Antworten (13)

SZ
Stefan ZG

17.02.2007 um 16:32 Uhr

Wenn man die Hintergründe wüßte könnte man sagen "Schwachsinn" aber so???

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fly

17.02.2007 um 18:02 Uhr

Hallo Stefan, Das ist nicht so einfach. Werk A hat mich eingestellt. Werk A+B wurden von einer Gruppe übernommen. Es wurde eine GmbH mit zwei Werksteilen daraus. Ich war sowol im Werk A als auch im Werk B tätig. Jetzt werden die Werk wieder getrennt. Es gab mal einen Zusatz zum AV, der meinen Arbeitsplatz im Werk B ansiedelte. Jetzt soll ich ins Werk A zurück, aber der Betriebsrat ist der Meinung mein Einkommen muss mit dem Tarifvertrag übereinstimmen. Mein bisheriger Lohn ist höher als der Tariflohn. Sie behandeln den Wechsel wie eine Neueinstellung.

Gruß fly

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Fayence

17.02.2007 um 18:32 Uhr

fly,

schönen Gruß an Euren BR, die ticken doch nicht sauber!

Nur weil Dein Lohn höher ist als der Tariflohn, liegt keiner der unter dem §99 Abs.2 BetrVG aufgeführten Gründe vor, die den BR zu einer Verweigerung der Zustimmung berechtigen. Lass Dich darauf bloss nicht ein!

"§ 99 BetrVG: (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt. (4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen."

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fly

17.02.2007 um 19:00 Uhr

Hallo Fayence, Danke für die Hinweise. Wenn die angestrebte Lohnsenkung dem Arbeitgeber recht ist, wird er keinen Antrag auf Zustimmung beim Arbeitsgericht stellen. Was dann?

Gruß fly

W
Walter

17.02.2007 um 19:14 Uhr

Hallo fly Du Hast keinen Betriebsrat sondern einen Betrübsrat in Deiner Firma! Diese Zusammenkunft von sogenannten Kollegen sollte lieber versuchen die anderen Mitarbeiter auf Dein Lohnniveau zu bringen. Ich würde an Deiner Stelle einen geeigneten Vertreter der Gewerkschaft über diesen Betriebsrat informieren und verlangen, daß Dein Fall Bestandteil der nächsten Betriebsversammlung ist (änderung der Tagesordnung) mal sehen ob die anderen Kollegen für eine Anpassung Deines Lohnes sind, oder sich lieber an Deinem Lohn orientieren wollen! Schönen Gruß Walter

F
Fayence

17.02.2007 um 20:40 Uhr

Hallo fly,

wenn Dein AG Dir bei dieser Gelegenheit Deinen Lohn hätte kürzen wollen, hätte der Betriebsrat eine Anhörung zu einer betriebsbedingten Änderungskündigung auf dem Tisch liegen!

K
Kölner

17.02.2007 um 21:29 Uhr

@fly Je nachdem wie der 'aufnehmende BR' die Ablehnung begründet, könnte er damit im Recht sein.

Ich könnte mir das Konstrukt 'Konzernleihe' vorstellen. Das hätte ggf. für alle Vorteile.

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Fayence

17.02.2007 um 21:40 Uhr

Hmmm, dass 2 BRs im Spiel sein könnten habe ich nicht bedacht, glaube aber auch nicht so recht daran!

fly,

würdest Du bitte Licht in´s Dunkel bringen?

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fly

18.02.2007 um 12:27 Uhr

Hallo Was ist "Konzernleihe"?

Gruß fly

M
Mona-Lisa

18.02.2007 um 12:30 Uhr

@fly, zum besseren Verständnis... :-))

http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3888.htm

F
fly

19.02.2007 um 20:09 Uhr

Hallo, es war unser Betriebsrat. Man hat alle Fristen eingehalten. Das Problem ist, ich bin über 50. Man hat mir auch angedeutet, wenn ich nicht unterschreibe bin ich raus und man kann für die Funktion einen jüngeren und preiswerteren Mitarbeiter einstellen.

Gruß fly

F
Fayence

19.02.2007 um 20:31 Uhr

fly,

Euer BR hat auch noch solche Sprüche gebracht oder wer???? Langsam aber sicher habe ich die Haßkappe auf, wenn ich so etwas lese.

Geh zu einem RA und lass Dich beraten! Ernsthaft!

F
fly

19.02.2007 um 20:53 Uhr

Hallo Fayence,

Zu deiner Frage! Der BRV hatte in einem Gespräch so eine Andeutung (Nachsatz) von sich gegeben.

ich habe mich schon von einem Anwalt beraten lassen. Der meint, dass eine Einigung immer besser ist als ein Streit. Auch nach einem gewonnen Streit, ist nicht Ruhe. Mobbing u.s.w.

Danke für die Tipp's. Eure Meinung zu diesem Thema hat mir schon geholfen. Man schläft ja keine Nacht durch, weil man Angst hat auf der Straße zu landen.

Gruß fly

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