Erstellt am 08.12.2018 um 09:12 Uhr von kratzbürste
Theoretisch müsstet ihr unverzüglich der Dringlichkeit widersprechen (a.o. BR-Sitzung, Beschluss) und wenn der AG nicht von sich aus das Arbeitsgericht innerhalb von 3Tagen anruft, vom § 101 BetrVG Gebrauch machen.
Allerdings - eure Zustimmungsverweigerung ist eben keine. Den Grund gibt es nicht im § 99 Abs 2 BetrVG.
Erstellt am 08.12.2018 um 10:06 Uhr von Moreno
Was tun? Schulen lassen mit solchen Aktionen macht sich ein Betriebsrat lächerlich und braucht sich nicht wundern wenn der AG ihn nicht ernst nimmt! Wenn es Bedenken gegen eine Einstellung aber keine Widerspruchsgründe gibt sollte dies im Vorfeld besprochen werden. Will der AG die personelle Massnahme dennoch machen muss er halt auch mit den Auswirkungen leben.
Erstellt am 08.12.2018 um 12:50 Uhr von Pickel
Euer Widerspruch genügt nicht den gesetzlichen Anfirderungen und ist damit unerheblich. Es gibt keinen Grund für euren AG auf eine Maßnahme zu verzichten der ihr nicht gültig widersprochen habt.
Nicht euer AG ist das schwarze Schaf sondern ihr, weil ihr mit dem Widerspruch eure Kompetenzen überschritten habt.
Erstellt am 08.12.2018 um 13:24 Uhr von celestro
Hinzu kommt, das der Kerl:
"und wird nicht akzeptiert, weil er schon laut seinen Unmut kundgetan hatte und gesagt hatte, dass er zum 1.2. woanders ist und gekündigt habe (was stimmt)."
eh bald wieder weg ist. Da würde sich Ärger machen selbst dann nicht lohnen, wenn Ihr nicht schon so einen Bockmist gebaut hättet.
Erstellt am 09.12.2018 um 12:15 Uhr von *
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 10.12.2018 um 12:00 Uhr von MasterPit
Wow. :)
Ich mag Eure Direktheit. Und ich sehe es exakt genauso. Wir sind ein 9er Gremium und 5 haben ihren Beschluss durchgezogen und entsprechend formuliert. Die Diskussion gab es im Vorfeld aber die Vernunft konnte sich leider nicht durchsetzen. So ist das manchmal mit Mehrheiten. :)
Bitter ist, dass die, die schon 25 Jahre im BR sind, immer dieselben Fehler machen. Gibt es da eine Möglichkeit, die nochmal zu Grundlagenschulungen zu schicken? Das wäre meiner Meinung nach notwendig und sinnvoll.