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Einstellung nicht zugestimmt... AG setzt um... was tun?

M
MasterPit
Dez 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:

AG will eine Einstellung vornehmen für kommiss. Abteilungsleitung. Wir sagen "nein" und begründen, dass die Person, die vorgesehen ist, a) die Quali nicht hat und b) eine andere Person vor Ort ist, die den Job schonmal gemacht hat. AG wartet einen Tag, stellt nach §100 ein, teilt uns das mit. Danach Info an uns mit Hinweis auf aus seiner Sicht nicht mögliche Zustimmungsverweigerungsgründe. Nachvollziehbar argumentiert, aber der Kollege, der jetzt kommissarisch der Boss ist, geht nicht - und wird nicht akzeptiert, weil er schon laut seinen Unmut kundgetan hatte und gesagt hatte, dass er zum 1.2. woanders ist und gekündigt habe (was stimmt).

Was würdet Ihr tun?

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

08.12.2018 um 10:12 Uhr

Theoretisch müsstet ihr unverzüglich der Dringlichkeit widersprechen (a.o. BR-Sitzung, Beschluss) und wenn der AG nicht von sich aus das Arbeitsgericht innerhalb von 3Tagen anruft, vom § 101 BetrVG Gebrauch machen.

Allerdings - eure Zustimmungsverweigerung ist eben keine. Den Grund gibt es nicht im § 99 Abs 2 BetrVG.

M
Moreno

08.12.2018 um 11:06 Uhr

Was tun? Schulen lassen mit solchen Aktionen macht sich ein Betriebsrat lächerlich und braucht sich nicht wundern wenn der AG ihn nicht ernst nimmt! Wenn es Bedenken gegen eine Einstellung aber keine Widerspruchsgründe gibt sollte dies im Vorfeld besprochen werden. Will der AG die personelle Massnahme dennoch machen muss er halt auch mit den Auswirkungen leben.

P
Pickel

08.12.2018 um 13:50 Uhr

Euer Widerspruch genügt nicht den gesetzlichen Anfirderungen und ist damit unerheblich. Es gibt keinen Grund für euren AG auf eine Maßnahme zu verzichten der ihr nicht gültig widersprochen habt.

Nicht euer AG ist das schwarze Schaf sondern ihr, weil ihr mit dem Widerspruch eure Kompetenzen überschritten habt.

C
celestro

08.12.2018 um 14:24 Uhr

Hinzu kommt, das der Kerl:

"und wird nicht akzeptiert, weil er schon laut seinen Unmut kundgetan hatte und gesagt hatte, dass er zum 1.2. woanders ist und gekündigt habe (was stimmt)."

eh bald wieder weg ist. Da würde sich Ärger machen selbst dann nicht lohnen, wenn Ihr nicht schon so einen Bockmist gebaut hättet.

M
MasterPit

10.12.2018 um 13:00 Uhr

Wow. :) Ich mag Eure Direktheit. Und ich sehe es exakt genauso. Wir sind ein 9er Gremium und 5 haben ihren Beschluss durchgezogen und entsprechend formuliert. Die Diskussion gab es im Vorfeld aber die Vernunft konnte sich leider nicht durchsetzen. So ist das manchmal mit Mehrheiten. :)

Bitter ist, dass die, die schon 25 Jahre im BR sind, immer dieselben Fehler machen. Gibt es da eine Möglichkeit, die nochmal zu Grundlagenschulungen zu schicken? Das wäre meiner Meinung nach notwendig und sinnvoll.

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