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Vergabe von Gehaltsabrechnungen an externe Firma

Q
Quietschbeule
Dez 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber möchte einen Teil der Gehaltsabrechnung (nur für die Reinigungskräfte) auslagern und an einen externen Dienstleister vergeben. Ist dies mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat? Wenn ja, woher leitet es sich ab? Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (6)

C
celestro

07.12.2018 um 10:52 Uhr

soweit ich weiß, besteht hier kein MBR durch den BR. Aber Sinn macht das mMn auch nicht. Soviele Personen werden das wohl nicht sein und bezahlen muß man das ja schließlich auch. Naja ....

M
Moreno

07.12.2018 um 10:53 Uhr

Da gibt's nichts mitzubestimmen. Ist eine rein unternehmerische Entscheidung!

P
Pickel

07.12.2018 um 13:05 Uhr

Celestro: Aber Sinn macht das mMn auch nicht. Soviele Personen werden das wohl nicht sein und bezahlen muß man das ja schließlich auch. Naja .

Immer wieder spannend wie man sich anmaßen kann bar jeglicher Kenntnis die Sinnhaftigkeit von Entscheidungen zu kommentieren.

K
krambambuli

07.12.2018 um 13:56 Uhr

Ich gehe mal davon aus , dass da Daten im Netz verschickt werden und dann dort verarbeitet werden - also doch Mitbestimmung. Nur nicht bei der Grundsatzentscheidung - wohl aber bei der Umsetzung (87.1.6.)

O
outofmemory

07.12.2018 um 16:22 Uhr

Wie ist denn die Auslagerung geplant? Kannst du konkreter werden?

P
Pjöööng

07.12.2018 um 16:57 Uhr

Zitat (Krambambuli): "... also doch Mitbestimmung. Nur nicht bei der Grundsatzentscheidung - wohl aber bei der Umsetzung (87.1.6.) "

Wie soll denn durch die Gehaltsabrechnung das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden?

Ich sehe hier zwar eine Reihe Informationspflichten und auch Nachfragemöglichkeiten des BR, aber keinerlei Mitbestimmung.

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