Erstellt am 07.12.2018 um 09:52 Uhr von celestro
soweit ich weiß, besteht hier kein MBR durch den BR. Aber Sinn macht das mMn auch nicht. Soviele Personen werden das wohl nicht sein und bezahlen muß man das ja schließlich auch. Naja ....
Erstellt am 07.12.2018 um 09:53 Uhr von moreno
Da gibt's nichts mitzubestimmen. Ist eine rein unternehmerische Entscheidung!
Erstellt am 07.12.2018 um 12:05 Uhr von Pickel
Celestro: Aber Sinn macht das mMn auch nicht. Soviele Personen werden das wohl nicht sein und bezahlen muß man das ja schließlich auch. Naja .
Immer wieder spannend wie man sich anmaßen kann bar jeglicher Kenntnis die Sinnhaftigkeit von Entscheidungen zu kommentieren.
Erstellt am 07.12.2018 um 12:56 Uhr von Krambambuli
Ich gehe mal davon aus , dass da Daten im Netz verschickt werden und dann dort verarbeitet werden - also doch Mitbestimmung. Nur nicht bei der Grundsatzentscheidung - wohl aber bei der Umsetzung (87.1.6.)
Erstellt am 07.12.2018 um 15:22 Uhr von outofmemory
Wie ist denn die Auslagerung geplant? Kannst du konkreter werden?
Erstellt am 07.12.2018 um 15:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (Krambambuli):
"... also doch Mitbestimmung. Nur nicht bei der Grundsatzentscheidung - wohl aber bei der Umsetzung (87.1.6.) "
Wie soll denn durch die Gehaltsabrechnung das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht werden?
Ich sehe hier zwar eine Reihe Informationspflichten und auch Nachfragemöglichkeiten des BR, aber keinerlei Mitbestimmung.