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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrkostenerstattung zu einer Betriebsratschulung mit eigenem PKW - Kennt sich jemand genauer damit aus?

O
Olaf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben als BR die Erstattung der Fahrkosten zu einer Betriebsratschulung mit eigenem PKW beantragt und auch erhalten.

ABER diese wurde mit dem Gehalt zusammen (aufs Bruttogehalt aufgeschlagen) an uns gezahlt.

Das kann doch so nicht richtig sein, oder !!!!???? (Steuerliche Abzüge)

Kennt sich jemand genauer damit aus ???

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.02.2007 um 19:02 Uhr

@Olaf Ist die Fahrtkostenerstattung denn auch versteuert worden?

W
Wüstenfuchs

15.02.2007 um 20:02 Uhr

Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.

P.S. Nicht wundern wegen dem anderen Namen. Ich bin einer der anderen BR´s.

O
Olaf

16.02.2007 um 08:08 Uhr

Hallo Kölner,

Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.

Also geht ein Teil verloren !!

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