Fahrkostenerstattung zu einer Betriebsratschulung mit eigenem PKW - Kennt sich jemand genauer damit aus?
Hallo, wir haben als BR die Erstattung der Fahrkosten zu einer Betriebsratschulung mit eigenem PKW beantragt und auch erhalten.
ABER diese wurde mit dem Gehalt zusammen (aufs Bruttogehalt aufgeschlagen) an uns gezahlt.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder !!!!???? (Steuerliche Abzüge)
Kennt sich jemand genauer damit aus ???
Community-Antworten (3)
15.02.2007 um 19:02 Uhr
@Olaf Ist die Fahrtkostenerstattung denn auch versteuert worden?
15.02.2007 um 20:02 Uhr
Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.
P.S. Nicht wundern wegen dem anderen Namen. Ich bin einer der anderen BR´s.
16.02.2007 um 08:08 Uhr
Hallo Kölner,
Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.
Also geht ein Teil verloren !!
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