Kostenfrage bei BR-Fortbildungen
Noch eine Frage zu 12478 Wo finde ich überhaupt etwas darüber welche Kosten der Arbeitgeber bei Weiterbildung/ Fortbildung oder Personalschulung tragen muß und welche nicht .
Lotus
Community-Antworten (1)
15.02.2007 um 16:45 Uhr
Lotus, in Deinem Fall in der HeimPersV unter §8 Punkt 6
Was aber leider noch nicht die Kosten klärt.
Vielleicht hilft hier der Kommentar vom Däubler zum BetrVG §96 unter RN 21:
"... AG und BR haben Zugangshemmnisse auf Seiten der AN zu Berufsbildungsmaßnahmen zu beseitigen. Gemeint ist nicht nur die Auswahl der Teilnehmer, sondern auch die Organisation der Maßnahmen, die es den AN ermöglicht, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, ohne in eine Kollision etwa mit Familienpflichten zu geraten oder finanzielle Belastungen zu übernehmen, die die individuelle Motivation des einzelnen AN zur Teilnahme an der Maßnahme herabzusetzen geeignet sind. Dies betrifft etwa Ort und Zeit, ebenso aber die Teilnahmebedingungen. Eine finanzielle Beteiligung der AN an den Schulungskosten, etwa in Form von Eintrittsgebühren oder Rückzahlungsklauseln, könnte z. B. AN dazu veranlassen, von ihrer Teilnahme Abstand zu nehmen, und damit den Erfolg der Maßnahme vereiteln."
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