Erstellt am 06.03.2014 um 20:38 Uhr von Oblatixx
Da ist aber noch nichts eingeleitet, das ist nur eine Information, von wem auch immer ...
Erstellt am 06.03.2014 um 20:42 Uhr von Nachfrager
@Oblatixx: Ich würde das auch so sehen - nur die Fristsetzung zu den Vorschlägen von Kandidaten oder Anmeldung von sich selbst finde ich etwas kurios...
Bisher ist nicht bekannt gemacht worden das die WO o.ä. ausgehängt wurde...
Gruß
Erstellt am 06.03.2014 um 21:25 Uhr von Oblatixx
Ist schon etwas komisch. Ich denke, da will einer eine Liste aufsetzen für alle Kandidaten (keine Ahnung, wie groß eure Firma ist) und versucht es so. Kandidatengewinnung ist nicht an irgendwelche Fristen gebunden. Das kann man lange vor Beginn der Wahl machen.
Offiziell wird die Wahl mit dem Aushang des Wahlausschreibens eröffnet.
Erstellt am 07.03.2014 um 06:05 Uhr von Rattle
Hallo,
wann wurde denn die erste wahl in der firma bekanntgegeben? kann sein das eine betriebsratslose zeit entsteht wenn ihr so spät wählt.
MFG
Erstellt am 07.03.2014 um 08:14 Uhr von Hartmut
Hallo Nachfrager, exakt wie Oblatixx sagt: Die Wahl wird mit dem Wahlausschreiben (und dem Auslegen der Wählerliste!) eröffnet. Euer Zettel da kann nur eine begleitende Nettigkeit darstellen und ist keinesfalls rechtswirksam. Sollten Wahlausschreiben oder Wählerliste fehlen, ist die Wahl anfechtbar (wenn nicht sogar nichtig).