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Für Lohnerhöhungen ist kein Geld da. Kann BR Vereinbarung treffen die Löhne einzufrieren?

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Rufus
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma haben wir keinen Tarifvertrag. Die Firma hat uns aber aus kulanz jahrelang in Anlehnung an den Metalltarifvertrag die ausgehandelten Prozente der Gewerkschaft an uns ausgezahlt. Jetzt sind in 2006 die Zahlen so schlecht, daß für dieses Jahr eine Vereinbarung getroffen werden soll, wo wie die Gehälter in 2007 auf dem Niveau von 2006 eingefroren werden sollen. Ansonsten wurde angedeutet, daß die Firma geschlossen geschlossen werden soll. Kann der BR eine solche Vereinbarung treffen? Was passiert wenn einzelne Mitarbeiter über das Individualarbeitsrecht gegen die nichterfolgte Lohnerhöhung klagen?

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Community-Antworten (10)

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Lotte

14.02.2007 um 20:48 Uhr

Rufus, nein über Inhalte, die normalerweise in den Handlungsbereich der Gewerkschaft fallen, dürft Ihr keine BV treffen.

Diese würde auch gar keine Auswirkungen haben: Wenn es keinen TV gibt und die AVs nicht explizit auf die Anlehnung an den TV mit all seinen Änderungen verweisen, kann der AG doch sowieso erstmal das Gehalt einfrieren, ein evtl. entstandener Anspruch aufgrund betrieblicher Übung müsste individualrechtlich eingeklagt werden.

Ist die Anlehnung an den TV mit all seinen Änderungen in den AVs verankert, kommt der AG nur mit Vertragsänderungen weiter.

Warum lasst Ihr Euch vor den Karren spannen? Es ist Sache des AG, den MA die Misere klar zu machen und an ihr Verständnis zu appellieren. Dabei könnt Ihr ihn unterstützen, aber Ihr müsst ihm nicht die ganze Arbeit abnehmen.

R
Rufus

14.02.2007 um 21:40 Uhr

Vielen Dank Lotte, aber eines ist doch klar.Wenn einer klagt sind alle Arbeitsplätze weg. Was können wir tun um das zu vehindern? Soll man von einem Arbeitgeber verlangen Lohnerhöhungen zu zahlen auchwenn das Geld nicht da ist? Es geht um 170 Arbeitsplätze

F
Fayence

14.02.2007 um 23:01 Uhr

rufus,

dann habt Ihr doch mit Sicherheit auch einen WA? Was macht Euch so sicher, dass kein Geld da ist?

Und war Euer AG die vergangenen Jahre vielleicht gar nicht so kulant, weil es sich um einen allgemeinverbindlichen TV handelt?

Lotte,

wenn es keinerlei Tarifbindung gibt, kann ich sehr wohl BVen in diesem Bereich abschliessen!

R
Rufus

14.02.2007 um 23:16 Uhr

Danke für die Antwort, aber was ist mit betrieblicher Übung fürs Individualrecht. Kann trotz BV geklagt werden ?

L
Lotte

14.02.2007 um 23:20 Uhr

Fayence, aber nicht wenn ein TV gelten könnte und nur der AG nicht im AGV ist und die TV- losigkeit sich daraus begründet!

Rufus, schon mal was von Günstigkeitsprinzip gehört?

R
Rufus

14.02.2007 um 23:22 Uhr

Keine Ahnung, könntest Du mir das erklären ?

L
Lotte

14.02.2007 um 23:27 Uhr

Rufus, Du warst noch nicht bei BR I?

Das Günstigkeitsprinzip sagt aus, dass für den AN immer das für ihn günstigste gilt. Wenn der AV günstiger ist als BV, TV und Gesetz, dann gilt der, obwohl das Gesetz in der Pyramide über dem AV steht.

R
Rufus

14.02.2007 um 23:34 Uhr

Den BR 1 mache ich erst im Mai Das bedeutet das die Firma geschlossen wird. Was kann man tun um unsere Arbeitsplätze zu retten. Ich bin auch mit anderen BR Mitgliedern im WA und die Zahlen scheinen zu stimmen. Kann man das über eine Urabstimmung unter den MA irgendwie regeln? Oder was gibt es für Möglichkeiten?

L
Lotte

14.02.2007 um 23:50 Uhr

Rufus, ich finde immer noch, dass Du Dir Gedanken des AG machst. So schnell schießen die Preussen nicht.

R
Rufus

14.02.2007 um 23:58 Uhr

Die "Preussen" sind Amerikaner und da sitzt der Colt lockerer. Danke für die Antworten, ich mach für heute Schluss

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