Erstellt am 15.02.2007 um 11:08 Uhr von packer
moin stephen,
da wir nur sechs azubis haben, gibt es bei uns keine JAVVs ab. wir haben bei uns so etwas wie ein monatsgespräch etabliert ohne offizielle tagesordnung. wir als br geben auch nicht unser einverständnis dazu. das macht unser JAVler eigenständig und unbürokratisch selber.
in betrieben, wo es eine JAVV gibt, muß der BR seine zustimmung mit beschluss zur durchführung, zeitlichen lage und tagesordnung zu der versammlung geben.
also habt ihr zwar irgendwie das recht zu einer JAVV, doch ohne den BR geht in dieser geschichte erstmal gar nichts. schau mal bitte hier in den kommentar zum § 71 BetrVG.
gruß,
packer