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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§99 ja oder nein

L
Ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

Unsere 400,--€-Kräfte bekommen Teilzeitverträge. Die Arbeitszeit wird etwas länger, aber ändert sich um weniger als 10 Stunden/Woche. Auch das Gehalt ändert sich geringfügig. Es gibt auch neue Arbeitsverträge hierzu. Unsere Personalabteilg. sagt jetzt, dass diese Änderung im Arbeitsverhältnis nicht mitbestimmungspflichtig ist, weil die Arbeitszeit sich um weniger als 10Std./Woche ändert. Was hat Vorrang? Was wird hier angewendet. §99 oder nicht?

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Community-Antworten (5)

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Forentroll

08.06.2010 um 13:16 Uhr

Natürlich, laßt euch nicht verarschen... Behaupten können die viel.

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rainerw

08.06.2010 um 13:47 Uhr

Die Antworten von gestern ändern sich auch heute nicht, denn über Nacht hatten alle Gerichte zu und konnten nix neues entscheiden.

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paula

08.06.2010 um 13:49 Uhr

ganz so einfach wie der seltsame Troll es hier darstellt ist es ja nicht.

Das Urteil des BAG ist ja nicht so einfach zu ignorieren Verlängerung der AZ als Einstellung siehe http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=13280

was ändert sich am Gehalt? Evtl. Umgruppierung?

Interessant könnte durchaus auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sein. Wie sieht Eure AZ-BV aus? Gibt es durch die Verlängerungen hier Änderungsbedarf?

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Forentroll

08.06.2010 um 14:57 Uhr

@ paula, was heißt hier seltsam???

Aber dein Vorschlag von § 87 Abs. 1 Nr. 2 ist auch nicht passend oder kann passend gemacht werden.

Leider fehlt bei mir in der Antwort, wenn die Teilzeitkräfte die Änderungsverträge unterschreiben gibt keine Mitbestimmung mehr gem. deinem Urteil. Unterschreiben sie nicht ist der BR gem. dem von dir zitierten Urteil über den §99 im Boot.

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paula

08.06.2010 um 15:32 Uhr

jetzt wird es immer seltsamer.... obwohl seltsam ist untertrieben... langsam sehe ich schwarz

§ 87 Abs. 1 Nr. 2? ist nicht passend? Warum frage ich wohl wie die AZ-BV aussieht. Evtl. ist für die betroffene Personengruppe etwas festgelegt. Wenn ja kann ich hier evtl. Honig saugen.

Der MA unterschreibt. Kein MBR nach § 99 BetrVG. Da bin ich bei Dir

MA unterschreibt nicht... §99 BetrVG? Hat das BAG nicht geschrieben! Wie will der AG aber es umsetzen wenn der MA nicht unterschreibt? Es geht nur die Änderungskündigung und da sind wir bei § 102 BetrVG und allen sich daraus ergebenden Folgen....

Du solltest Dir einfach mal überlegen was Du hier vom Stapel läßt! Du hast geschrieben:

"Natürlich, laßt euch nicht verarschen... Behaupten können die viel."

Ein unbedarfter BR der sich auf den Müll verläßt bekommt ggf vor dem ArbG Prügel... aber so was muss der Troll ja nicht ausbaden sondern sitzt im stillen Kämmerlein und lacht sich noch Eins

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