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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Azubi Berufsschultag

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RolfJIRD
Feb 2019 bearbeitet

Im Gesetz steht, dass ein Berufsschultag mit 8 Stunden für Azubis zu vergüten ist. Wie sieht es aus, wenn der Azubi am Tag aber nur 7.5 Stunden arbeiten muß (37.5h/Woche)? Macht der Azubi somit an einem Berufsschultag 0.5 Stunden plus?

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

02.08.2017 um 23:55 Uhr

Gilt das nicht nur für Minderjährige? Und das nur einmal pro Woche?

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RolfJIRD

02.08.2017 um 23:58 Uhr

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

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RolfJIRD

03.08.2017 um 00:00 Uhr

Gilt also auch für 18+

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Pjöööng

03.08.2017 um 00:15 Uhr

Ist man mit 18+ noch Jungendlicher?

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gironimo

03.08.2017 um 10:24 Uhr

Ich würde vom Gesetzestext ausgehen.

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