Erstellt am 26.02.2018 um 14:54 Uhr von celestro
ich würde die Berufsschule ansprechen und erst einmal heraus finden, wie die dazu stehen. Erwarte da eigentlich keine Probleme.
Erstellt am 26.02.2018 um 15:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (MEurich):
" Soweit ich mich informiert habe geht das mit der Freistellung nur, wenn man nicht weiter beschäftigt wird."
Du schreibst doch dass Du nicht weiterbeschäftigt wirst...
Erstellt am 26.02.2018 um 15:19 Uhr von celestro
Also ich lese oben, daß man ihn weiter beschäftigen würde, er das aber nicht möchte.
Erstellt am 26.02.2018 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 26.02.2018 um 16:58 Uhr von celestro
MEurich kann sich zumindest vorstellen, daß dies ein "Problem" ist