BRV - zurücktreten für eine bestimmte Zeit?
hallo kann ich als BRV aus irgenwelchen gründen für eine besimmte zeit zurücktreten und nach ablauf der bestimmten zeit mein amt wieder übernehmen.Sollte man es in einer betriebsratsitzung schriftlich festhalten?
mfg simon
Community-Antworten (8)
13.02.2007 um 15:13 Uhr
Wahl des BRV und Wahl eines neuen BRV erfolgt im BR. Abwahl eines BRV kann der BR beschließen.
Wenn Du Dein Amt niederlegst, wählt der BR einen neuen BRV.
Du kannst nur dann nach "ablauf einer bestimmten zeit" Dein Amt wieder "bekommen", wenn der BRV dann auch zurücktritt oder der BR ihn "absetzt" und der BR Dich dann auch wieder wählt.
13.02.2007 um 16:09 Uhr
@simon Sollte "aus bestimmten Gründen" allerdings eine Ursache zugrunde liegen, die "ein bestimmter Verhinderungsgrund" im Sinne des Gesetzes sein könnte. kann ein Stellvertreter auch nur für eine "bestimmte Zeit" - quasi automatisiert - die Funktionen eines BRV übernehmen.
Man müsste halt den "bestimmten Grund" wissen...
13.02.2007 um 18:45 Uhr
@ w-j-l bei mir im fitting steht auch, daß der BRV "das amt jederzeit durch eine eindeutige und nicht widerrufbare erklärung gegenüber dem BR niederlegen" kann... das wars dann...
"und sie dreht sich doch!"
13.02.2007 um 19:27 Uhr
Ich würde vorschlagen, dass Jeder aus irgendwelchen Gründen für Niemand und für eine bestimmte Zeit das Mandat als BRV bekommt und Keiner wird für diesen Zeitraum als stellvertr. BRV gewählt!
14.02.2007 um 13:01 Uhr
Ramses II
"a. A.: Däubler Rn 14 zum § 26 BetrVG"
was willst Du denn damit sagen?
Ich zitiere daraus mal den Teil, der meine Aussage stützt:
"...., da der BR den Vorsitzenden und/oder stellvertretenden Vorsitzenden jederzeit abwählen ..... kann"
14.02.2007 um 14:28 Uhr
Eben, dass der BR Herr über das Amt des Vorsitzenden ist, und dass es nicht geht, das Amt von sich aus temporär ruhen zu lassen.
Was Du mit Deinem Zitat aus Däubler sagen wolltest, weiß ich nun aber immer noch nicht.
14.02.2007 um 15:48 Uhr
Ich teile Däublers Ansicht darüber, dass das weder zweckmäßig noch erforderlich ist ( noch'n Stück weiter, nach ....es sei denn ....), da die gesetzliche Regelung über die Wahl und Abberufung eindeutig und ausreichend ist.
14.02.2007 um 16:10 Uhr
Vielleicht fällt Dir das Verstehen nur deshalb so schwer, weil Deine Position zu unbeweglich ist.
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