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BETRIEBSÜBERNAHME - Nach welchem Sozialplan wird gehandelt?

M
Mausi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma wird übernommen.76 entlassungen 30 werden übernommen,darunter 8 BR davon ist einer nicht mal Mitglied.Eine Kollegin hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach der Wahl zur BR bekam sie einen festen ist 25J. wohnt bei Mutter die übrigens auch übernommen wurde.Eine Kollegin Alleinerziehend mit 2 Kids musste gehen.Nach welchem Sozialplan wird denn hier gehandelt.Es kann doch nicht sein dass 2 Löhne in einem und beim anderen komplett wegfällt.Wer kennt sich denn bei so was aus.Und von Einsatz der BR kann nicht die Rede sein,denn jedesmal wenn wir nachgefragt haben hat es nur geheißen"wir wissen auch nix" nachhinein kam raus seit Dezember war der Übernahme Vetrag schon unterschrieben.Ende Januar wurde es uns mitgeteilt.Meiner Meinung nach lief es nicht nach Sozialplan sondern Schäfchen ich bring dich unter.Jetzt wird uns Hoffnung gemacht dass der Neue wieder aufbauen will und man soll bis ende März nicht krank machen weil man dadurch seine Chance vergibt, um vielleicht doch nochmal einsteigen zu können. Na dann schaun mir mal. Schöne Grüße und dankeschön im voraus.Bis denn.Gruß MAUSI

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

12.02.2007 um 22:15 Uhr

Hatten wir das nicht schon einmal?

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Mausi

12.02.2007 um 22:18 Uhr

wieso weiß ich nichts davon bin das erste mal hier um Erfahrungen zu sammeln????????????

M
Mona-Lisa

12.02.2007 um 22:20 Uhr

Schmeckt ganz nach "nina", die ja heute beim Rechtsanwalt war und eine Auskunft bekam, die ihr nicht sonderlich gefiel........

H
Helene

13.02.2007 um 15:07 Uhr

Wenn ich das hier so lese:

76 Entlassungen und 30 Übernahmen. Sozialplan hin oder her. Der neuen Geschäftsleitung muß man doch wohl zugestehen, das sie sich die 30 Mitarbeiter aus den 106 Beschäftigten heraussucht, mit denen der Unternehmenserfolg langfristig gesichert wird.

Ein Unternehmensführer ist in erster Linie dem Kapital verpflichtet und nicht das Sozialamt der Beschäftigten. Wenn jetzt mit der neuen Geschäftsleitung ein Sozialplan verhandelt worden ist und man Stillschweigen vereinbart hat, ist auch der Betriebsrat daran gebunden.

Desweiteren sollte man nicht krankmachen. Wenn man krank ist geht man zum Arzt. Nur dieser kann dann beurteilen ob man arbeitsfähig ist oder nicht. Für die Zusicherung eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Unternehmen einsteigen zu können, kann man sich im Moment leider auch nichts kaufen. Aus dem Grunde sollte man sich verstärkt bei anderen Unternehmen bewerben. Man sollte unbedingt bedenken, das der neue Arbeitgeber erwartet, das man gesundtheitlich fit seinen neuen Arbeitsplatz antritt.

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