BETRIEBSÜBERNAHME - Nach welchem Sozialplan wird gehandelt?
Hallo, unsere Firma wird übernommen.76 entlassungen 30 werden übernommen,darunter 8 BR davon ist einer nicht mal Mitglied.Eine Kollegin hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach der Wahl zur BR bekam sie einen festen ist 25J. wohnt bei Mutter die übrigens auch übernommen wurde.Eine Kollegin Alleinerziehend mit 2 Kids musste gehen.Nach welchem Sozialplan wird denn hier gehandelt.Es kann doch nicht sein dass 2 Löhne in einem und beim anderen komplett wegfällt.Wer kennt sich denn bei so was aus.Und von Einsatz der BR kann nicht die Rede sein,denn jedesmal wenn wir nachgefragt haben hat es nur geheißen"wir wissen auch nix" nachhinein kam raus seit Dezember war der Übernahme Vetrag schon unterschrieben.Ende Januar wurde es uns mitgeteilt.Meiner Meinung nach lief es nicht nach Sozialplan sondern Schäfchen ich bring dich unter.Jetzt wird uns Hoffnung gemacht dass der Neue wieder aufbauen will und man soll bis ende März nicht krank machen weil man dadurch seine Chance vergibt, um vielleicht doch nochmal einsteigen zu können. Na dann schaun mir mal. Schöne Grüße und dankeschön im voraus.Bis denn.Gruß MAUSI
Community-Antworten (4)
12.02.2007 um 22:15 Uhr
Hatten wir das nicht schon einmal?
12.02.2007 um 22:18 Uhr
wieso weiß ich nichts davon bin das erste mal hier um Erfahrungen zu sammeln????????????
12.02.2007 um 22:20 Uhr
Schmeckt ganz nach "nina", die ja heute beim Rechtsanwalt war und eine Auskunft bekam, die ihr nicht sonderlich gefiel........
13.02.2007 um 15:07 Uhr
Wenn ich das hier so lese:
76 Entlassungen und 30 Übernahmen. Sozialplan hin oder her. Der neuen Geschäftsleitung muß man doch wohl zugestehen, das sie sich die 30 Mitarbeiter aus den 106 Beschäftigten heraussucht, mit denen der Unternehmenserfolg langfristig gesichert wird.
Ein Unternehmensführer ist in erster Linie dem Kapital verpflichtet und nicht das Sozialamt der Beschäftigten. Wenn jetzt mit der neuen Geschäftsleitung ein Sozialplan verhandelt worden ist und man Stillschweigen vereinbart hat, ist auch der Betriebsrat daran gebunden.
Desweiteren sollte man nicht krankmachen. Wenn man krank ist geht man zum Arzt. Nur dieser kann dann beurteilen ob man arbeitsfähig ist oder nicht. Für die Zusicherung eventuell zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Unternehmen einsteigen zu können, kann man sich im Moment leider auch nichts kaufen. Aus dem Grunde sollte man sich verstärkt bei anderen Unternehmen bewerben. Man sollte unbedingt bedenken, das der neue Arbeitgeber erwartet, das man gesundtheitlich fit seinen neuen Arbeitsplatz antritt.
Verwandte Themen
Liegt eine Betriebsübernahme vor???
ÄlterHallo, nehme noch mal Bezug auf meinen Beitrag v.04.03.13 um 8,17 Uhr. "Insolvenz der Firma ......". Liegt trotzdem eine Betriebsübernahme vor. Wir sind eine Firmengruppe mit mehreren Stando
Betriebsübernahme
ÄlterMal Kurz Eine Frage, Ab Wieviel % Wird Eine BetriebsÜbernahme Anerkennt. Mal Anders, unsere firma hat von einer stadt neue Objekte bekommen Kindergärten Schulen und Turn hallen die möchten aber das
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
Älterhallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite
Sozialplan - rechtlich möglich, dass dieser Sozialplan einseitig verlängert wird?
ÄlterHallo, unser Unternehmen wurde 2003 von 3 Standorten in 1 Standort zusammengefaßt (2 Standorte wurden unmittelbar verlagert und der 3. folgte später) und auf der "grünen Wiese" ein neues Werk erricht
Für wen gilt Sozialplan
ÄlterHallo, unser Betrieb wird stillgelegt und daher wurde von unserem BR ein Sozialplan ausgehandelt. Der Sozialplan liest sich recht verständlich, trotz der ganzen Juristerei. Nur im Anwendungsbereich b