Antrag Gewerkschaftsbeauftragter zu jeder Sitzung einladen - gilt dieser Antrag noch oder hat sich das mit dem Austritt des BRV (der den Antrag gestellt hat) erledigt?
Bevor sich unsere ehemalige BRV und stellv. BRV komplett aus dem BR verabschiedet haben (sind ausgetreten) haben sie einen Antrag gestellt, dass zu jeder BR-Sitzung ein Gewerkschaftbeauftragter hinzugezogen werden soll. Gilt dieser Antrag noch oder hat sich das mit dem Austritt erledigt?? Irgendwie steht das nirgendwo. Kann mir bzw. uns jemand helfen??
Community-Antworten (2)
22.01.2007 um 17:03 Uhr
Hallo Igel77, wenn Euer alter BRV einen Antrag gestellt hat, dass zu jeder Betriebsratssitzung ein Vertreter der Gewerkschaft da sein soll, dann habt Ihr doch auch einen Beschluss darüber gefasst. Ihr müsstet jetzt einen neuen Beschluss fassen der den alten aufhebt. Nur was spricht denn dagegen das ein Vertreter der Gewerkschaft dabei ist?
Gruß Baum
22.01.2007 um 17:16 Uhr
@Baum Der Aufwand!
@igel77 Die Tücken dieses Beschlusses liegen im § 31 BetrVG
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