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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

weiterbildung = arbeitszeit?

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divergent!
Nov 2016 bearbeitet

hallo.

ich habe nur eine kurze frage. wenn ich in meinem frei ( woche zuvor nachtschicht gehabt ) zu einer betrieblichen weiterbildung gehen muss bekomme ich dies als arbeits- oder überstunden angerechnet?

oder ist es meine "freiwillige pflicht" in meinem frei aif arbeit zu erscheinen und mich dort weiterzubilden ohne stundenvergütung?

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Community-Antworten (3)

H
harald

11.02.2007 um 09:31 Uhr

Vom arbeitgeber angeordnete betriebliche weiterbildung ist arbeitszeit und als solche zu bezahlen. arbeitest du durch die bildungsveranstaltung länger als in deinem arbeitsvertrag vestgeschrieben sind es überstunden

D
Deliah

11.02.2007 um 19:26 Uhr

dir muss mehrarbeit vergütet werden und die 11 stunden ruhezeit muss gewährleitet sein.

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divergent!

11.02.2007 um 21:57 Uhr

danke für die antwort. das hatte ich mir schon gedacht.

kann mir jemand zufällig noch ein paragraphen oder so geben wo es nachzulesen ist falls diskusionen aufkommen?

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