Steuererklärung
Hallo alle zusammen, Das Ende des Jahres naht und es steht demnächst wieder eine Einkommensteuererklärung an.
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Da wir im Schichtdienst arbeiten, bin ich an einigen Tagen zweimal am Tag auf der Arbeitsstelle. Mittags findet die BR Sitzung statt und abends trete ich die Nachtschicht an. Habe ich Anspruch es als Kilometerpauschale geltend zu machen? Oder unterliegt es dem Ehrenamt und fällt somit raus?
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Im Laufe des Jahres sind einige Seminare/ Fortbildungen zusammengekommen, wie sieht es hier mit den Werbungskosten aus?
Vielen Dank im Voraus....
Community-Antworten (2)
01.12.2018 um 22:27 Uhr
Die Fahrtkosten für BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit müssen vom Arbeitgeber erstattet werden. Deine Frage sollte sich erübrigen.
02.12.2018 um 10:32 Uhr
Viele Dank für die schnelle Antwort. Es war mir tatsächlich nicht bekannt, dass der AG die Fahrtkosten ausserhalb der Arbeitszeit für die reine BR Sitzung zu erstatten hat.
BAG, 16.01.2008 - Az: 7 ABR 71/06
Es ist sehr hilfreich sich mit Kollegen hier auszutauschen, vielen Dank
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