Erstellt am 30.11.2018 um 21:18 Uhr von Moreno
Den Vertrag vorgelegt....hast du den noch? Dann unterschreiben und gut ist. Natürlich muss der AG zu allen Einstellungen ob befristet oder unbefristet den BR anhören.
Erstellt am 01.12.2018 um 00:21 Uhr von Pickel
Hat der AG seinerseits bereits unterschrieben? Wenn nicht, kannst du Morenos Beitrag wie gewöhnlich besser ignorieren.
Erstellt am 01.12.2018 um 07:46 Uhr von kratzbürste
Ich würde mal einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft aufsuchen.
Allerdings - auf mündliche Äußerungen würde ich nicht so viel geben, wenn man keine Zeugen hat.
Erstellt am 01.12.2018 um 10:13 Uhr von Moreno
Natürlich vom Arbeitgeber unterschrieben. Das erwarte ich wenn man mir einen Vertrag vorlegt.
Erstellt am 01.12.2018 um 10:45 Uhr von BRHamburg
@ Mr.Right Warum hast du denn Vertrag mündlich angenommen, aber dann 14 Tage lang gewartet? Das man sich 1-2 Tage Zeit nehmen möchte um zu überlegen ist verständlich. Aber 14 Tag bedeutet das man Null Interesse an dem Vertrag hat. Jetzt hat der Arbeitgeber auf dein Verhalten reagiert und um geplant.
Erstellt am 01.12.2018 um 12:14 Uhr von Moreno
Ich verstehe auch nicht warum man sich solange Zeit lässt aber angebotene Arbeitsverträge sollten ja zeitnah unterschrieben werden und hier wird von zwei Wochen ausgegangen. Nur beinPickel soll erst der Arbeitnehmer unterschreiben und dann überlegt sich der Arbeitgeber noch ob er auch unterschreibt. ;-)
Erstellt am 03.12.2018 um 14:35 Uhr von Pjöööng
Hier müsste man sich den Vertrag ansehen. Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertragsabschluss möglich.