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Arbeitsvertrag

M
MrRight
Dez 2018 bearbeitet

Ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsvertrag. GL legte mir vor 4 Wochen einen unbefristeten AV vor, ich nahm diesen mündlichen an. Vor 14 Tagen meinten die GL's sie hätten nachgedacht und sich für eine weitere Befristung entschieden. Gleichzeitig wurden in unserer Abteilung neue MA eingestellt, allerdings ebenso befristet. Ich bin mir nicht sicher, ob dies rechtens ist? Oder ob ich den GL's sagen kann, dies ist nicht korrekt! Ich bin mir auch unsicher, ob er mich als BR Mitglied anders ansehen muss, bzw. ob er den BR dazu informieren muss?

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

30.11.2018 um 22:18 Uhr

Den Vertrag vorgelegt....hast du den noch? Dann unterschreiben und gut ist. Natürlich muss der AG zu allen Einstellungen ob befristet oder unbefristet den BR anhören.

P
Pickel

01.12.2018 um 01:21 Uhr

Hat der AG seinerseits bereits unterschrieben? Wenn nicht, kannst du Morenos Beitrag wie gewöhnlich besser ignorieren.

K
kratzbürste

01.12.2018 um 08:46 Uhr

Ich würde mal einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft aufsuchen.

Allerdings - auf mündliche Äußerungen würde ich nicht so viel geben, wenn man keine Zeugen hat.

M
Moreno

01.12.2018 um 11:13 Uhr

Natürlich vom Arbeitgeber unterschrieben. Das erwarte ich wenn man mir einen Vertrag vorlegt.

B
BRHamburg

01.12.2018 um 11:45 Uhr

@ Mr.Right Warum hast du denn Vertrag mündlich angenommen, aber dann 14 Tage lang gewartet? Das man sich 1-2 Tage Zeit nehmen möchte um zu überlegen ist verständlich. Aber 14 Tag bedeutet das man Null Interesse an dem Vertrag hat. Jetzt hat der Arbeitgeber auf dein Verhalten reagiert und um geplant.

M
Moreno

01.12.2018 um 13:14 Uhr

Ich verstehe auch nicht warum man sich solange Zeit lässt aber angebotene Arbeitsverträge sollten ja zeitnah unterschrieben werden und hier wird von zwei Wochen ausgegangen. Nur beinPickel soll erst der Arbeitnehmer unterschreiben und dann überlegt sich der Arbeitgeber noch ob er auch unterschreibt. ;-)

P
Pjöööng

03.12.2018 um 15:35 Uhr

Hier müsste man sich den Vertrag ansehen. Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertragsabschluss möglich.

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