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Rücktritt vom Betriebsratsamt?

T
Tommy
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt:

ein Betriebsratsmitglied tritt mündlich aus dem Betriebsrat aus und verlässt die Betriebsratssitzung (gilt Rechtlich als ausgetreten). Ein weiteres Betriebsratsmitglied folgt Ihm kurze Zeit später, mit den Worten "Ich schließe mich dem an". Gilt dieses ebenfalls als Amtsniederlegung oder nicht ?

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

08.02.2007 um 23:36 Uhr

Tommy, ich würde das so sehen

W
wölfchen

08.02.2007 um 23:48 Uhr

Was heißt "kurze Zeit später"? Wenn inzwischen noch was anderes gesagt wurde (z.B. dass das vorauszusehen war, dass dieser Mensch die Sitzung verläßt), können sich die Worte auch darauf bezogen haben? Vielleicht ist das andere BRM auch gemeinsam mit dem Ausgeschiedenen im Auto angereist und meinte nur, dass er sich diesem jetzt für die Heimreise anschließt? Alles beides mal als nicht zutreffend ausgeklammert, ist vielleicht immer noch unklar, ob er sich nur dem Verlassen des Raumes oder auch der Amtsniederlegung anschließt? Ist das nicht eine zu vage Äußerung, um jemand darauf festzunageln? Aber das kann nur derjenige beurteilen, der die Situation erlebt hat. So aus drei Zeilen ist das schlecht abzulesen und der Zeitbegriff zu unpräzise.

FB
Frank B.

09.02.2007 um 14:07 Uhr

Aus DKK 10.Auflage §24 BetrVG

RN7 Die Amtsniederlegung erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem BR (Musterschreiben in DKKF-Buschmann, § 24 Rn. 2). Die Erklärung ist wirksam, wenn sie dem Vorsitzenden des BR, bei dessen Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugegangen ist oder in einer BR-Sitzung ausgesprochen wurde.

RN9 Die Erklärung muss ernst gemeint und hinreichend bestimmt sein.

Für mich ist "Ich schließe mich dem an" nicht hinreichend bestimmt.

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