Folgender Sachverhalt:

ein Betriebsratsmitglied tritt mündlich aus dem Betriebsrat aus und verlässt die Betriebsratssitzung (gilt Rechtlich als ausgetreten). Ein weiteres Betriebsratsmitglied folgt Ihm kurze Zeit später, mit den Worten "Ich schließe mich dem an". Gilt dieses ebenfalls als Amtsniederlegung oder nicht ?