Stellungsnahme zu Kündigung - Dringend
Ich habe eine dringende Frage (Frist läuft bis morgen):
Wir sollen zu einer außerordentlichen Kündigung Stellung beziehen. In unserer letzten Sitzung hat unser Vorsitzender seinen Rücktritt und Ausscheiden aus dem Betriebsrat mitgeteilt. Der Nachrücker wird erstmalig zu unserer kommenden Sitzung am 23.02. eingeladen. Müssen wir ihn bereits jetzt in den Kündigungsvorgang involvieren oder können die verbliebenen 6 von 7 BR-Mitglieder die Angelegenheit erledigen (zur Kenntnis nehmen, keine Ablehnung der Kündigung)?
Vielen Dank für Eure Hilfe....
Nero
Community-Antworten (2)
08.02.2007 um 11:51 Uhr
Liebe Doreen,
was ist denn das für eine Frage? Auch wenn ihr jetzt schon vorhabt, die Kündigung abzunicken, solltet ihr dazu eine BR-Sitzung einberufen. Und da ist der neue BR natürlich schon dabei, denn er ist mit dem Niederlegen des BR-Amts des vorigen BRV ordentliches Mitglied des BR.
Grüße, Saluk
08.02.2007 um 11:59 Uhr
@Doreen BetrVG§ 29.2 (Fitting RN 39/DKK RN 17)
Seit ihr euch sicher dem Kollegen keine Chance zu lassen?
Gruß Axel
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