Was tun bei Stimmengleichheit?
Hallo,
vielleicht hat ja hier jemand eine Lösung für folgende Problematik:
In einem aus 7 Personen bestehenden Betriebsausschuss, der mit der selbstständigen Erledigung der personellen Angelegenheiten nach § 99 BetrVG beauftragt ist, fehlt kurzfristig ein Mitglied wg. Krankheit, so daß kein Ersatzmitglied geladen werden kann. Sind also nur 6 Leute da. Eine Einstellung spaltet die Gruppe in zwei Lager: die einen wollen der Einstellung zustimmen, die anderen nicht. Die Abstimmung geht also 3 : 3 aus und damit ist der Antrag ja abgelehnt. Die Frage ist nur: Welcher? Die Zustimmung zur Einstellung oder die Zustimmungsverweigerung? Ich stehe auf dem Standpunkt, daß der BA die Zustimmung nur verweigern kann und daher bei gleicher Stimmenzahl die Einstellung stattfinden kann. Andere sehen das logischerweise genau umgekehrt:-). ( Glücklicherweise haben wir uns insgesamt dann doch geeinigt, so daß die Frage eher akademischer Natur ist)
Gruß, Kai
Community-Antworten (3)
07.02.2007 um 10:40 Uhr
Der AG beantragt die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme.
Der natürliche Antragstext wäre also: "Stimmt der BR der pM zu?" Bei Stimmengleichheit wird der Antrag abgelehnt, also Antwort "Nein", demzufolge Verweigerung der Zustimmung.
Der "aktive Part" des BR ist schließlich die "Zustimmung".
Hier zeigt sich klar das Dilemma vieler Entscheidungen, die mit einem "Entweder"-"Oder" abgefragt werden. In unserem BR haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, jede Beschlussanfrage vor der Abstimmung so zu formulieren, dass mit einem "Ja" oder "Nein" geantwortet werden muss. Der Text dieser Anfrage wird kurz diskutiert, dann festgeschrieben, vom Protokollführer vorgelesen und dann wird abgestimmt.
Grüße, Saluk
07.02.2007 um 10:55 Uhr
@Kai, Krankheit ist ein Verhinderungsgrund! Warum habt ihr das Ersatzmitglied nicht eingeladen? Abgesehen davon hätte ich die Sitzung verschoben. Nicht umsonst besteht der BR und seine Ausschüsse aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern.....
Euer Abstimmungsergebnis (Patt) bedeutet nicht's anderes, als dass die Zustimmung zur personellen Massnahme abgelehnt ist.
07.02.2007 um 11:29 Uhr
Hi,
danke für Eure Antworten. Klingt logisch, ich revidiere meine ursprügliche Position. Von der Krankheit habe ich eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn erfahren und ein Ersatzmitglied war so schnell nicht aufzutreiben. Ja, eine Verschiebung wäre eine Option gewesen.
Gruß, Kai
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