Erstellt am 28.11.2018 um 09:15 Uhr von nicoline
Alteherren
Wie geht das: keine Neuwahlen ablehnen?
Erstellt am 28.11.2018 um 09:38 Uhr von celestro
Da es wohl eher "lehnt Neuwahlen ab" heißen soll:
"Existiert bereits eine amtierende SBV, liegt die Einleitung der nächsten SBV-Wahl allein in Ihrer Verantwortung."
also eigentlich wie immer. Egal ob Neuwahlen abgelehnt werden, oder nicht.
Erstellt am 28.11.2018 um 09:51 Uhr von wdliss
könnte natürlich auch heißen, dass der SBV "keine neuwahlen abhält". Aber alles reine Spekulation
Erstellt am 28.11.2018 um 09:58 Uhr von celestro
"dass der SBV "keine neuwahlen abhält"."
Wie schon erläutert, ist das Sache des BR. Der SBV muß da gar nichts machen.
Erstellt am 28.11.2018 um 10:04 Uhr von kratzbürste
Erstellt am 28.11.2018 um 10:13 Uhr von celestro
he he ... man sollte den Text, den man selbst einfügt, auch richtig lesen ... ;-)
"Gibt es im Betrieb noch keine SBV oder keine mehr, ist der Betriebsrat gefragt: Laut Gesetz muss er auf die SBV-Wahl hinwirken.
https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/schwerbehindertenvertretung/wahl?gclid=EAIaIQobChMI3_iV29_23gIVy7TtCh19WQ8uEAAYASAAEgKrpfD_BwE"
Würde also sagen ... immer noch der BR. :-D
Erstellt am 28.11.2018 um 12:21 Uhr von nicoline
In Anbetracht dessen, dass hier ganz viele Menschen mehr oder weniger in ihrer Freizeit versuchen zu helfen, finde ich es nicht mehr als recht und billig, dass man als Fragender sich seinen Text vor Absendung noch einmal durchliest und Fehler verbessert. Kann doch nicht so schwer sein, vnm!!!
Man geht doch auch nicht zum Bäcker und sagt, ich hätte gerne ein Pfunf umpf!!!
Erstellt am 28.11.2018 um 12:50 Uhr von moreno
@nicoline pfunf umpf....mit oder ohne Rosinen? ;-)