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SBV neueahl

A
Alteherren
Nov 2018 bearbeitet

Wenn der SBV keine neuwahlen ablehnt, wer muss dann ran!

30008

Community-Antworten (8)

N
nicoline

28.11.2018 um 10:15 Uhr

Alteherren Wie geht das: keine Neuwahlen ablehnen?

C
celestro

28.11.2018 um 10:38 Uhr

Da es wohl eher "lehnt Neuwahlen ab" heißen soll:

"Existiert bereits eine amtierende SBV, liegt die Einleitung der nächsten SBV-Wahl allein in Ihrer Verantwortung."

also eigentlich wie immer. Egal ob Neuwahlen abgelehnt werden, oder nicht.

W
wdliss

28.11.2018 um 10:51 Uhr

könnte natürlich auch heißen, dass der SBV "keine neuwahlen abhält". Aber alles reine Spekulation

C
celestro

28.11.2018 um 10:58 Uhr

"dass der SBV "keine neuwahlen abhält"."

Wie schon erläutert, ist das Sache des BR. Der SBV muß da gar nichts machen.

K
kratzbürste

28.11.2018 um 11:04 Uhr

Wieso der BR?

C
celestro

28.11.2018 um 11:13 Uhr

he he ... man sollte den Text, den man selbst einfügt, auch richtig lesen ... ;-)

"Gibt es im Betrieb noch keine SBV oder keine mehr, ist der Betriebsrat gefragt: Laut Gesetz muss er auf die SBV-Wahl hinwirken.

https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/schwerbehindertenvertretung/wahl?gclid=EAIaIQobChMI3_iV29_23gIVy7TtCh19WQ8uEAAYASAAEgKrpfD_BwE"

Würde also sagen ... immer noch der BR. :-D

N
nicoline

28.11.2018 um 13:21 Uhr

In Anbetracht dessen, dass hier ganz viele Menschen mehr oder weniger in ihrer Freizeit versuchen zu helfen, finde ich es nicht mehr als recht und billig, dass man als Fragender sich seinen Text vor Absendung noch einmal durchliest und Fehler verbessert. Kann doch nicht so schwer sein, vnm!!! Man geht doch auch nicht zum Bäcker und sagt, ich hätte gerne ein Pfunf umpf!!!

M
Moreno

28.11.2018 um 13:50 Uhr

@nicoline pfunf umpf....mit oder ohne Rosinen? ;-)

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