Erstellt am 06.02.2007 um 06:55 Uhr von Werner
Hallo Fritz,
nein, bei einem auslaufenden Vertrag hat der BR kein MBR!
Erstellt am 06.02.2007 um 07:09 Uhr von Mona-Lisa
@Fritz,
der befristete Vertrag muss auch nicht gekündigt werden. Du wusstest bei Abschluss des AV, dass er zum soundsovielten ausläuft.
"...und ich müßte jetzt ein Unbefristeten-Vertrag [...] bekommen...."
Das entscheidet im Prinzip ganz allein dein AG.....
Nebenbei die Frage... Hast du dich beim Arbeitsamt gemeldet?
Erstellt am 06.02.2007 um 07:35 Uhr von Lotte
Fritz,
es gibt neben dem unbefristeten AV noch die Möglichkeit, dass der AG Dich mit Sachgrund weiterhin befristet beschäftigt.
Erstellt am 06.02.2007 um 10:09 Uhr von BIM
Bei uns ist es so, dass der direkte Vorgesetzte eine Beurteilung schreibt und damit den eventuellen Festvertrag erbittet. Also am besten den mal Fragen, wie es weiter geht oder direkt zur Geschäftsleitung
Erstellt am 06.02.2007 um 11:37 Uhr von didius
@Fritz,
der AG muss Dir keine Kündigung aussprechen, sondern kann den Vertrag einfach ohne Kommentar auslaufen lassen. Ein MBR des Betriebsrats gibt es nicht. Du musst dich unbedingt beim Arbeitsamt melden, damit dir im Falle eines Falles keine Bezüge gestrichen werden.