Hallo, bei uns wurde letzte Woche die einköpfige JAV gewählt. Es gab eine Vorschlagsliste mit 2 Kandidaten. Von 6 Wahlberechtigten haben 4 gewählt, ein Kandidat erhielt alle vier Stimmen, der zweite Kandidat keine (hat sich dummerweise nichtmal selbst gewählt). So, jetzt meine Fragen:
1.) Im Fitting WO§22 RN8 steht, dass bei BR-Wahl kein Ersatzmitglied ist, wenn auf ihn keine Stimme entfallen ist. Das gilt dann ja wohl auch für die JAV-Wahl und heißt, der zweite Kandidat ist nicht gewählt. Richtig? Also kann ich ihn bei Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber nicht als Ersatzmitglied aufführen - auch richtig?
2.) Brauche ich zwingend einen Ersatzkandidaten? Hab ich nirgends gefunden. D.h. ich lasse das jetzt so laufen und wir müssten nur neu/außerplanmäßig wählen, wenn der jetzige JAV-ler aus irgendeinem Grund aufhören oder die Fa. verlassen würde.
Danke für eure Rückbescheide.