W.A.F. LogoSeminare

Datenschutz - wie lange müssen wir bearbeitete Anträge und Anfragen von der Belegschaft und dem GF aufbewahren?

BS
Blue sky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

wie lange müssen wir bearbeitete Anträge und Anfragen von der Belegschaft und dem GF aufbewahren?

danke

4.36802

Community-Antworten (2)

B
betriebsratten

05.02.2007 um 17:49 Uhr

B
betriebsratten

07.02.2007 um 09:20 Uhr

Hallo Ramses, weil es Unterlagen des BR gibt, z.B. über immer noch gelebte Absprachen mit dem BR, Protokolle etc. die auch heute noch aktuell sind, auch wenns schon länger als 10 Jahre her ist. Wenn dann einer was in Zweifel zieht kann man immer noch das Schriftstück zücken.

Ihre Antwort