Datenschutz - wie lange müssen wir bearbeitete Anträge und Anfragen von der Belegschaft und dem GF aufbewahren?
Hallo Betriebsräte,
wie lange müssen wir bearbeitete Anträge und Anfragen von der Belegschaft und dem GF aufbewahren?
danke
Community-Antworten (2)
05.02.2007 um 17:49 Uhr
http://www.keiman-limbach.de/printable/53350797090b57001/53350797090c78b26.html
http://www.ldi.nrw.de/fachbereich/download/personalrat.pdf
Empfehle aber im Einzelfall deutlich länger als 10 Jahre
07.02.2007 um 09:20 Uhr
Hallo Ramses, weil es Unterlagen des BR gibt, z.B. über immer noch gelebte Absprachen mit dem BR, Protokolle etc. die auch heute noch aktuell sind, auch wenns schon länger als 10 Jahre her ist. Wenn dann einer was in Zweifel zieht kann man immer noch das Schriftstück zücken.
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