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Formular was der Mitarbeiter zu welcher Stunden am Wochentag getan hat - Mitbestimmung ja nein?

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Elenore
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser/e OM Beauftrage/r hat ein neues Formular eingeführt, aus dem genau hervorgeht was der Mitarbeiter zu Welcher Stunden an Wochentag getan hat. Ich habe schon im BrtvG nachgeschaut, aber nur den § 87 /6 gefunden dort wird aber nur von Technischen Maßnahmen gesprochen. Ich bin de Meinung das dieses Formular Mitbestimmungspf. ist. Wenn ja worauf kann ich mich beziehen.

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Community-Antworten (6)

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Waschbär

04.02.2007 um 18:40 Uhr

Elenore, suche Personalbogen . Klingt nicht gleich richtig,ist es aber in deienem Fall.

P.S Die QB soll auch mal eine Aussage machen was Sie mit den Personenbezogenendaten Vorhat und ob sich daraus Persönelle massnahmen ableiten lassen könnten ......." Aufpassen , missbrauch möglich"

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Elenore

04.02.2007 um 19:22 Uhr

hallo waschbär, der Sinn dieses ominösen Fragebogen soll sein (wir sind im Bildungsbereich tätig) das wenn jemand sich beschwert das angeblich nachvollzogen werden kann das auch wirklich der Stundenplan eingehalten worden ist. Das Formular ist so aufgebaut das der Arbeitnehmer im Grunde jede Stunde und sich gegebenen falls ergebene Änderungen niederschreiben muss. Damit ist er im Grunde gläsern und lückenlos überwacht, halt nur ohne Kamera.

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Angi1

05.02.2007 um 10:41 Uhr

Hallo Eleonore,

laut Fitting § 87 Abs. 1 gehören auch "Anordnungen über das Führen und Abgabe von arbeitsbegleitenden Papieren (Tätigkeitsberichten, Tagesnotizen) zum MBR siehe RN 72

MfG Angi1

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paula

05.02.2007 um 13:59 Uhr

@Angi1

es wäre aber nett, wenn darauf hinweisen würdest, dass die Rechtsprechung das teilweise etwas anders sieht und kein MBR des BR annimmt. Siehe insoweit auch Fitting § 87 Rn 72

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Kölner

05.02.2007 um 14:03 Uhr

@paula Ich bin sogar fest davon überzeugt, dass ein AN einen Leistungsnachweis erbringen MUSS!

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Waschbär

06.02.2007 um 08:56 Uhr

Elenore,

dein Formular fällt unter die Personalfragebögen (§ 94) in den Kommentaren steht es deudlich......

Kölner, es geht hier doch um die Mitbestimmung und nicht um den Inhalt und deren Bedeutung.

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