Hallo zusammen, um euch auf dem Laufenden zu halten, möchte ich zu meinem Post vom 25.07.2018 ff. hier im Forum mitteilen, dass es inzwischen zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin am 22.11.2018 kam.

Die vom Betriebsrat geführte Klage, mich nach 23 BetrVG wegen grober Pflichtverletzung (Nichtteilnahme an BR Sitzung, vermeintlicher Verleumdung des -jetzigen- BR Vorsitzenden und einer abgegebenen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber) wurde durch das Gericht abgewiesen.

Unter dem Az.: 4 BV 11747/18 wird das Urteil irgendwann nachzulesen sein (...leider ist mir nicht bekannt, wie lange eine solche Veröffentlichung dauert..., vielleicht weiss das jemand von Euch)

Der Zustand, dass mir weiter der Zugang zu BR Unterlagen verweigert wird, besteht zwar immer noch(...auch weil ich lange AU war...), diesen Umstand werde ich nach meiner Rückkehr über die Gewerkschaft rechtlich klären lassen.